Frankfurt/Main (dpa) – Im juristischen Streit um Strafzinsen auf Spargelder von Kunden hat die Commerzbank eine Niederlage erlitten. Klauseln, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten Kunden unangemessen und dürften daher nicht verwendet werden, urteilte das Landgericht Frankfurt am Freitag. Die Kammer verpflichtete die Bank einer Mitteilung zufolge, Verbraucher zu informieren, dass die Klauseln nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Frage, ob Kunden bereits gezahlte Zinsen zurückverlangen können, beantwortet das Urteil nach Angaben des Gerichts zunächst nicht.
Das Urteil (Az.: 2-25 O 228/21) ist nicht rechtskräftig und kann mit Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden. Die Commerzbank wollte sich inhaltlich zunächst nicht äußern: «Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern und zuerst die Urteilsbegründung prüfen werden.» Weiterlesen