Heilbronn (dpa) – Das Ermittlungsverfahren gegen den Discounter Lidl wegen des Verkaufs von hanfhaltigen Lebensmitteln ist eingestellt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit. In den entsprechenden Produkten sei entweder kein THC-Gehalt nachweisbar oder nicht bestimmbar gewesen oder er habe unter dem Grenzwert gelegen. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis).
Verfahren schon seit August eingestellt
Das Unternehmen hatte im Sommer 2021 kurzzeitig in mehreren Filialen insgesamt 21 verschiedene Hanfprodukte zum Kauf angeboten. Der Discounter rief dann Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurück, weil seinen früheren Angaben zufolge in allen Lebensmitteln ein erhöhter Gehalt von THC festgestellt wurde. Weiterlesen