Das Land Rheinland-Pfalz wird die W-Besoldung der Professorinnen und Professoren im Rahmen der Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts ändern. Darauf weisen Barbara Schleicher-Rothmund, Wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Gunther Heinisch, Wissenschaftspolitischer Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz hin.
Damit reagiert Rheinland-Pfalz auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Februar letzten Jahres, das die W2-Besoldung der Professorinnen und Professoren in Hessen als verfassungswidrig erachtete. „SPD und GRÜNE werden beantragen, das Grundgehalt der W2-Besoldung zum 1. Januar 2013 um 240 Euro mit Anrechnung dieses Erhöhungsbetrags auf bereits gewährte Leistungsbezüge bei Belassung eines anrechnungsfreien Sockelbetrags in Höhe von 150 Euro anzuheben“, erläutern Schleicher-Rothmund und Heinisch. Darüber hinaus soll nach zehnjähriger Tätigkeit ein Mindestleistungsbezug von 300 Euro in W2 und W3 gewährleistet werden.
„Mit diesem Vorgehen erfüllt Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung und bewegt sich im Referenzrahmen der KMK. Wichtig ist uns hierbei auch, die Handlungsmöglichkeiten für die Hochschulen Weiterlesen