Mainz (dpa/lrs) – Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnungen werden die Schutzmaßnahmen von diesem Freitag an deutlich gelockert. Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske wegfallen. In nicht-kontrollierten Innenräumen wie beim Einkaufen oder in Behörden ist die Maske weiterhin Pflicht.
Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind. Sie müssen sich bei Freizeitaktivitäten nicht testen. Ausnahme sind Großveranstaltungen ab 2000 Teilnehmern für nicht-immunisierte Jungen und Mädchen. Weiterlesen