Luxemburg (dpa) – Wer jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht, hat nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma.
Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. In der Entscheidung heißt es, dass «der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten kann». Weiterlesen