Koblenz (dpa/lrs) – Auch eine Schülerin, die weiter weg von einer mit Omikron infizierten Mitschülerin sitzt, kann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne geschickt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch mit Blick auf die hochansteckende neue Corona-Variante. Damit scheiterte eine Achtklässlerin mit einem Eilantrag gegen ihre Quarantäne.
Die Koblenzer Gymnasiastin hatte am vorletzten Schultag vor Weihnachten im klassenübergreifenden Religionsunterricht gesessen, an dem auch ein infiziertes Mädchen ihrer Parallelklasse teilnahm. Daraufhin ordnete das städtische Ordnungsamt Quarantäne bis zum 5. Januar an. Laut dem Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz unterliegen alle Schülerinnen und Schüler in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe mit einer Infektion den Quarantäne-Bestimmungen. Weiterlesen