Bonn (dpa) – Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Millionen Euro an die Staatskasse aufgefordert. Justizsprecher Sebastian Buß sagte am Donnerstag, es handele sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der «Cum-Ex»-Affäre. Zuvor hatte das «Handelsblatt« darüber berichtet.
Ein Sprecher der Warburg Bank teilte allerdings mit: «Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.» Die Staatsanwaltschaft Bonn habe daher jetzt die Vollstreckung im Zuge des Einziehungsverfahrens ausgesetzt. Weiterlesen