Mannheim (dpa) – Zwei Anwohner des Atomkraftwerkes Neckarwestheim 2 sind mit ihrer Klage gegen dessen Weiterbetrieb vor Gericht gescheitert. Die Klage werde zurückgewiesen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag in Mannheim mit. Die Privatleute verlangen vom Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde, den Druckwasserreaktor vom Netz zu nehmen und die 1988 erteilte Betriebsgenehmigung zu widerrufen.
Vier Monate vor dem endgültigen Aus für das Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 hatten sich Experten beider Seiten vor dem VGH am Mittwoch einen Schlagabtausch um Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und deren Einhaltung geliefert.
Einer der beiden Kläger, der 15 Kilometer von Neckarwestheim entfernt wohnt, gab vor Ort an, auch angesichts der bevorstehenden offiziellen Abschaltung nicht klein beigeben zu wollen. «Jeden Tag kann die Katastrophe passieren.» Die Atomkraftgegner halten eine Kernschmelze für nicht ausgeschlossen. Nach Meinung der von der Anti-AKW-Organisation «ausgestrahlt» unterstützten Anwohner läuft Block 2 seit 2018 im Dauer-Störfallbetrieb. Damals seien Haarrisse an den Heizrohren in den vier Dampferzeugern von entdeckt worden. Deren Zahl belaufe sich nunmehr auf über 350. Weiterlesen