Arbeitsverbot für ungeimpfte Pfleger nicht angemessen

Saarlouis (dpa/lrs) – Ein vom Saar-Pfalz-Kreis kürzlich ausgesprochenes Tätigkeitsverbot für einen Krankenpfleger ohne Corona-Impfnachweis ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes nicht angemessen gewesen. Das entschied das Gericht in dem Eilverfahren mit einem Beschluss vom Montag (Az.: 6 L 1548/22).

Das Gesundheitsamt des Kreises hatte einer Mitteilung des Gerichts zufolge Ende November ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot gegen den in einem Krankenhaus tätigen Pfleger angeordnet, weil dieser trotz der noch geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt habe. Das Gericht verwies nun vor allem darauf, dass diese Impfpflicht nur noch bis zum 31. Dezember 2022 gilt. Bei der Entscheidung für das Verbot sei das bekannt gewesen.

Vor dem Hintergrund sei die Anordnung nicht angemessen gewesen – auch weil das Verbot einen empfindlichen Eingriff in die Berufsfreiheit des Pflegers darstelle und erhebliche Konsequenzen wie den Wegfall von Einkünften habe. Hinzu komme der Pflegenotstand und Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, so dass «aktuell der Ausfall jeder einzelnen Pflegekraft im Zweifel Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben könne», begründete das Gericht seine Entscheidung.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen