Erzbistum München und Freising will sich Prozess stellen

Von Britta Schultejans, dpa

München/Traunstein/Garching (dpa) – Die katholische Kirche vor Gericht: Tragen hochrangige Kirchenmänner eine Mitschuld an einem Missbrauchsfall? Steht einem Betroffenen Schmerzensgeld zu? Und Schadenersatz? Diese Fragen wird für das Erzbistum München und Freising nun kein Kirchengericht entscheiden, sondern ein weltliches. Die Diözese selbst hat den Weg dazu nun endgültig frei gemacht.

Denn nach der Klage eines Missbrauchsbetroffenen vor dem Landgericht Traunstein will sich das Bistum nicht auf Verjährung berufen. Die Erzdiözese «erhebt die Einrede der Verjährung nicht», teilt das Bistum am Mittwoch mit. Sie stelle sich dem Verfahren.

«Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden», heißt es in der Mitteilung weiter. «Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst.»

Kritiker, die eine rechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche vor der Justiz fordern, hatten befürchtet, das Bistum könnte sich auf Verjährung berufen und sich einem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein so entziehen.

Klägeranwalt wertet Klageerwiderung als Erfolg

Dass es dazu nun nicht kommt, macht Richard Kick, den Vorsitzenden des Betroffenenbeirats im Erzbistum, «glücklich», wie er der Deutschen Presse-Agentur sagt. Er spricht von einem großen, wichtigen Signal: «Das ist ein klares Statement.» Vor allem, dass die Kirche inzwischen Begriffe nutzt, die sie vorher mied wie der Teufel das Weihwasser, stimmt ihn positiv. «Schmerzensgeld und Schadenersatz, diesen Terminus hat man ja bislang nie benutzt», sagt Kick. Zwar hat die katholische Kirche auch bislang schon Geld für Opfer sexueller Gewalt gezahlt, dabei den Begriff Schmerzensgeld aber betont vermieden und von freiwilligen Anerkennungsleistungen gesprochen.

Klägeranwalt Andreas Schulz wertet die Klageerwiderung des Erzbistums als Erfolg: «Die Strategie des Klägers über die Feststellungsklage vor einem weltlichen Gericht war erfolgreich», sagt er der dpa. Aus seiner Sicht bedeutet eine «angemessene Entschädigung» mehr als das, was die Kirche bislang im Rahmen der kircheninternen Anerkennungsverfahren zahlt. Dabei liegt der Höchstbetrag in der Regel bei 50 000 Euro.

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der angibt, von dem verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Seine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Beschuldigte: den mutmaßlichen Täter, das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Versetzt trotz Missbrauchsvorwürfen

Der Geistliche war in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt worden, obwohl es zuvor Missbrauchsvorwürfe gegeben hatte. Selbst als der Mann nach weiteren Taten in Grafing bei München rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wurde er ein weiteres Mal versetzt: nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste – und der Pfarrer erneut Kinder missbrauchte.

Nach dem Tod Ratzingers, des emeritierten Papstes Benedikt XVI., ruht das Verfahren gegen diesen, bis ein Rechtsnachfolger bestimmt ist. Das Verfahren gegen die anderen drei Beklagten läuft unverändert weiter. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Andrea Titz berufen sich auch Priester H. und Kardinal Wetter nicht auf eine Verjährung. Wie sich der Rechtsnachfolger von Ratzinger positionieren will, ist unklar. Als Termin für die mündliche Verhandlung hat das Gericht den 28. März vorgeschlagen.

Die Initiative Sauerteig, die den Kläger auch finanziell unterstützt, zeigt sich «froh und erleichtert» über den bisherigen Gang der Dinge. Allerdings wäre alles andere für das Erzbistum womöglich auch kaum noch vermittelbar gewesen. Erst in der vergangenen Woche hatte der Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, in einer großen Pressekonferenz vorgestellt, was sein Bistum ein Jahr nach Vorstellung des großen Missbrauchsgutachtens gelernt und getan hat. Hätte die Diözese das Traunsteiner Gerichtsverfahren dann durch die Berufung auf eine Verjährung blockiert, hätte das wohl nicht nur unter Betroffenen Unverständnis ausgelöst.

Kirchenrechtler sieht Klagewelle auf die Kirche zurollen

Das gilt vor allem vor dem Hintergrund einer ähnlichen Schmerzensgeldklage in Köln. Dort fordert ein 62-Jähriger, der angibt, als Messdiener mehr als 300-mal von einem katholischen Priester missbraucht worden zu sein, 750.000 Euro. Das Erzbistum von Marx’ umstrittenem Kardinalskollegen Rainer Maria Woelki hatte sich in der Sache nicht auf Verjährung berufen.

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht nach den Entscheidungen der beiden reichen Erzbistümer nun allerdings eine Klagewelle auf die Kirche zurollen: Jetzt würden «viele Opfer sexualisierter Gewalt den staatlichen Klageweg einschlagen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Sollte es dazu kommen, sieht er vor allem ärmere Bistümer in finanzieller Bedrängnis: Eine Reihe von Bistümern werde «nicht lange in der Lage sein, die durch staatliche Gerichte verfügten Summen, die wie in Köln bis 800.000 Euro gehen können, zu bedienen, ohne nicht substanziell Vermögenswerte wie Immobilien veräußern zu müssen».

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Die Pochers berichten vor Gericht über den Einbruch

Köln (dpa) – Moderatorin Amira Pocher (30) und ihr Mann, Komiker Oliver Pocher (44), haben vor dem Kölner Amtsgericht als Zeugen von einem Einbruch in einem einst von ihnen bewohnten Haus berichtet. Vor allem Amira Pocher sprach dabei über die Folgen, die der Vorfall für sie gehabt habe, nicht nur materiell. «Ich habe zwei kleine Kinder. Und ich habe seitdem auch keine ruhige Nacht mehr», sagte die 30-Jährige am Mittwoch im Zeugenstand. Der materielle Schaden, der entstanden sei, sei ihr mittlerweile «völlig wurscht». «Es ist diese Angst», sagte Pocher. Weiterlesen

Verbraucherschützer: weiterer Etappensieg für Prämiensparer

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Zinsnachzahlungen für Prämiensparer präzisiert und weitere Vorgaben gemacht. Die höchsten deutschen Zivilrichter urteilten am Dienstag über eine erneute Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese versucht, Ansprüche von Kunden gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen.

Viele Prämiensparverträge, die in den 90er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassen-Kunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen. Die Klauseln berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Das geht nicht, hatte der BGH schon in früheren Urteilen entschieden. Weiterlesen

Zeuge sagt im Prozess um Brand in Asylbewerberheim aus

Koblenz (dpa) – Im Mordprozess um einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 im Saarland hat ein Zeuge von einer Todesahnung des Opfers berichtet. Er sei am Vorabend der Tat mit Samuel Yeboah in Saarlouis an mehreren Skinheads vorbeigelaufen, berichtete ein deutscher Freund am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Daraufhin habe Yeboah zu ihm gesagt: «Eines Tages, wenn du zu Hause bist, werden die mich umbringen.» Stunden darauf sei der 27-jährige Westafrikaner tatsächlich einem Anschlag zum Opfer gefallen. Weiterlesen

Prozess in München – Pfleger gesteht Morde

Von Britta Schultejans, dpa

München (dpa) – Er sollte schwer kranke Patienten überwachen, doch stattdessen kurierte er seinen Kater aus, beschäftigte sich mit seinem Handy – und wenn die Patienten dabei störten, stellte er sie «ruhig». Mit tödlichen Folgen.

Ein wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuches angeklagter Pfleger hat vor dem Landgericht München I ein Geständnis abgelegt. «Ich hab da einen großen Fehler gemacht», sagt der Angeklagte zu Prozessbeginn am Dienstag.

Insgesamt sechs Mordversuche

Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt. Aber er habe immer vor seiner Schicht massenweise Alkohol getrunken und dann seinen Rausch ausschlafen wollen. «Da ich alkoholisiert war, gab es für mich nur die eine Option: Sie ruhigzustellen», sagt der 26-Jährige und betont jetzt: «Es tut mir von Herzen leid.»

Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem Mann vor, im Jahr 2020 zwei seiner Patienten getötet und es bei drei weiteren versucht zu haben. Weil er es bei zwei dieser Patienten mehrfach versuchte, zählt die Anklagebehörde insgesamt sechs Mordversuche. Zwei 80 und 89 Jahre alten Patienten starben.

Laut Anklage spritzte der Mann den Patienten auf einer sogenannten Wachstation, einer Zwischenstation zwischen Intensiv- und normaler Station, Beruhigungsmittel, Adrenalin oder Blutverdünner. Zu den Patienten des Mannes aus Nordrhein-Westfalen zählte auch der 2022 im Alter von 93 Jahren gestorbene Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger.

Die Staatsanwältin spricht von einem «von Eigensucht getriebenen und nur auf sein eigenes Wohlbefinden konzentrierten Angeklagten». Er habe schlafen oder sich mit seinem Handy beschäftigen wollen. Der Angeklagte bestreitet das nicht und gibt unumwunden zu: «Salopp gesagt habe ich einen Kater gehabt.» Er sei «selber gestresst» gewesen. «Ich hatte mit mir zu tun.» Zwar habe er nie vorgehabt, die Menschen in Lebensgefahr oder gar umzubringen, sagt der 26-Jährige immer wieder. In Kauf genommen, dass das passieren könne, habe er aber schon.

«Wenn ich gearbeitet hab, hab ich zum größten Teil nichts gemacht», sagt er. Entgegen seinen Aufgaben habe er die Patienten nicht gewaschen oder mit ihnen gesprochen, wenn sie unruhig wurden. Werte, die er in der Nacht messen sollte, habe er gefälscht. Erst am Morgen habe er die Patienten aufgesetzt – zur Visite. In ihren Rollstühlen habe er sie dann zur Wand gedreht. «Dann sind die Patienten ruhiger. Wenn die im Blickkontakt mit den anderen sind, können die sich ja unterhalten.»

Er hat seine «Machtposition» genossen

Er habe aber nicht nur seine Ruhe gewollt, sondern es auch genossen, dass die Ärzte ratlos waren, wenn es den Patienten, von denen einige auf dem Weg der Besserung waren, plötzlich wieder so schlecht ging, heißt es in der Anklage. Diese «Machtposition» habe er genossen. Wenn er den Patienten Medikamente gab, die nicht für sie gedacht waren, habe er es genossen Arzt zu spielen.

Einer Frau, die nach einer Kopfoperation eine Kopfdrainage hatte, gab er laut Anklage 25 000 Einheiten des Blutverdünnungsmittels Heparin. Er habe «nicht gewusst, dass 25 000 Einheiten so viel sind», sagt der Angeklagte. Das kann auch daran liegen, dass er gar kein Krankenpfleger ist, obwohl er im Münchner Klinikum Rechts der Isar als solcher arbeitete, sondern Altenpfleger.

Eine Zeitarbeitsfirma aus Österreich hatte ihn an das Krankenhaus vermittelt, in Österreich habe er damals nicht arbeiten dürfen, weil er dort wegen Diebstahls vorbestraft war. Und so mietete er sich in München im Hotel ein und ließ sich jeden Abend mit dem Taxi zur Nachtschicht in die Klinik fahren – weil er zu betrunken für die U-Bahn war und jede Sekunde im Hotel ausnutzen wollte, so sagt er es.

In den vier Monaten, die er in dem Münchner Krankenhaus arbeitete, will er jeden Tag getrunken haben – und zwar so massiv, dass nicht nur Richter Norbert Riedmann, sondern auch ein medizinischer Gutachter im Saal Zweifel an den Schilderungen haben. Von mindestens 30 Stamperln Jägermeister am Wochenende, wenn Gladbach spielte, ist die Rede – plus acht Bier. «Da kam der Ruhrpott durch: Vor die Kneipe uriniert, schlecht benommen.»

Die Klinik äußert sich zunächst nicht

Elf, zwölf Flaschen Bier habe er schon morgens an der Tankstelle nach der Nachtschicht getrunken. Dass er das aushielt, erklärt er mit Gewohnheit und seiner Körpermasse: «Zwei Meter, 120 Kilo.»

Auch heftige Beruhigungsmittel will er regelmäßig genommen haben – abgezweigt aus von ihm selbst aufgegebenen Bestellungen für das Klinikum Rechts der Isar. «Im Krankenhaus wird da nicht so drauf geachtet.» So erklärte er, dass es ihm möglich war, die Medikamente für sich und die angeklagten Morde und Mordversuche zu entnehmen ohne dass es jemand merkte.

Die Klinik äußerte sich zunächst nicht zu den Schilderungen des Mannes, der auch sagt, dass einer Vorgesetzten durchaus auffiel, dass er mit einer Alkoholfahne zur Arbeit kam und dass er mehrfach dabei erwischt wurde, wie er tief und fest schlief, statt seine Patienten im Auge zu behalten. Der Angeklagte sagt über seine Taten: «Mir fehlen manchmal selber die Worte dafür.»

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Dickes Plus bei Parteienfinanzierung verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18)

Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung. Weiterlesen

Musk verteidigt Tweets in Prozess zu Anlegerklage

San Francisco (dpa) – Tesla-Chef Elon Musk hat vor Gericht seine umstrittenen Tweets aus dem Jahr 2018 verteidigt, die ihm eine potenziell teure Anlegerklage eingebrockt haben. Er sei damals ehrlich gewesen, versicherte Musk in San Francisco. Verhandelt wird eine Sammelklage von Anlegern zu Musks überstürzter Ankündigung, den Elektroauto-Hersteller von der Börse nehmen zu wollen. Die Kläger werfen Musk Betrug vor, der sie um Geld gebracht hat. Nach einer stundenlangen Befragung am Montag muss er am Dienstag zum dritten Mal in den Zeugenstand steigen.

Speziell stehen zwei Behauptungen in Musks Tweets im Mittelpunkt. Er schrieb nicht nur, dass er erwäge, Tesla zum Preis von 420 Dollar pro Aktie von der Börse zu nehmen. Er behauptete auch, dass für einen solchen Deal die Finanzierung «gesichert» und die Unterstützung von Investoren bestätigt sei. Später stellte sich heraus, dass es keine schriftlichen Finanzierungsvereinbarungen gab und einflussreiche Anleger für den Verbleib an der Börse waren. Weiterlesen

Prozess gegen mutmaßlichen «Reichsbürger» in Trier gestartet

Trier (dpa/lrs) – Unter anderem wegen Volksverhetzung hat in Trier ein Prozess gegen einen mutmaßlichen «Reichsbürger» begonnen. Dem 51-Jährigen wird vorgeworfen, auf dem sozialen Netzwerk Facebook zwei Beiträge geteilt zu haben. In denen hab dieser Beschränkungen während der Pandemie mit der Verfolgung und dem systematischen Mord an Juden während der NS-Zeit verglichen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts in Trier am Montag mitteilte. Zudem habe der Mann mehrfach Polizisten als Verbrecher bezeichnet, denen die Todesstrafe gebühre. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet. Weiterlesen

Prozessbeginn gegen «Kinderzimmer-Dealer» in Leipzig

Leipzig (dpa) – Vor dem Landgericht Leipzig hat am Montag der Prozess gegen einen als «Kinderzimmer-Dealer» bekannten Leipziger begonnen. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit vier Mitangeklagten von April 2019 bis Januar 2021 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin, 2,5 Kilogramm Haschisch, zwei Kilogramm einer Partydroge, 500 Gramm Methamphetamin und 350 Gramm Kokain in und außerhalb von Deutschland verkauft zu haben. Der Gesamterlös des arbeitsteiligen und bandenmäßigen Verkaufs und Versands der Drogen soll der Staatsanwaltschaft zufolge bei über 94 000 Euro liegen.

Der Leipziger soll als Kopf der Bande agiert haben, erklärte die Staatsanwaltschaft bei Verlesung der Anklage. Bereits 2015 wurde er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. Damals hatte der heute 28-Jährige zugegeben, fast eine Tonne über das Darknet beschaffte Drogen über eine von ihm aufgebaute Online-Börse verkauft zu haben – verpackt und versendet aus dem heimischen Kinderzimmer in Leipzig. Weiterlesen

Doppelmord von Mistelbach: Urteil erwartet

Bayreuth (dpa) – Vor etwa einem Jahr hatte die Polizei in einem Dorf bei Bayreuth zwei Leichen entdeckt: Ein Ärzte-Ehepaar war in seinem Schlafzimmer erstochen worden. Nun wird in dem Fall ein Urteil erwartet – angeklagt sind der Freund der ältesten Tochter und das Mädchen selbst.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, gemeinsam einen Tatplan gefasst zu haben. Motive: Streit und Hass. Am Montagvormittag will die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth ihr Urteil verkünden.

Die Öffentlichkeit ist dann wieder zugelassen – abgesehen vom Prozessauftakt im Oktober war hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Gründe waren die psychische Verfassung und das Alter der Angeklagten: Der Tatverdächtige, der laut Staatsanwaltschaft zugestochen hat, ist 19 Jahre alt. Die Tochter des toten Paares ist inzwischen 17 Jahre alt. Sie soll während der Tat ihre jüngeren Geschwister davon abgehalten haben, einzuschreiten oder Hilfe zu rufen. Weiterlesen

Geständnisse und Überraschungen im Prozess um Grünes Gewölbe

Dresden (dpa) – Drei Tage nach den ersten Geständnissen im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe haben sich am Dresdner Landgericht zwei weitere Angeklagte aus dem Remmo-Clan über ihre Anwälte erklärt – und auch Reue gezeigt. Ein 26-Jähriger räumte eine Beteiligung an dem Einbruch in das berühmte Museum ein, sei «zum Tatzeitpunkt dort gewesen». Er gab zu, auch über die Mauer gestiegen zu sein, habe dann aber vor dem Fenster «Schmiere» gestanden. «Ich hatte den Auftrag, das Diebesgut entgegenzunehmen.»

Weitere Angaben zum Geschehen könne er nicht machen, sein konkretes Erinnerungsvermögen sei getrübt, erklärte er. Er habe versucht, die Tat zu verdrängen, und es sei ihm nicht möglich, zur Aufklärung beizutragen. Was mit den Juwelen geschehen sei, habe er zu keiner Zeit gewusst. Er bereue sein Tun «zutiefst» und schäme sich, sagte er. «Ich will nur zu meiner Familie und meiner Freundin zurück und werde mich der gerechten Strafe stellen.» Weiterlesen

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