München (dpa) – Der Bundesfinanzhof (BFH) will am Montag (10.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkünden. Denkbar ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Dann müssten die Karlsruher Richter entscheiden, ob die nur noch von Besserverdienern gezahlte Abgabe mittlerweile verfassungswidrig ist.
Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro. Falls die Abgabe eines Tages für verfassungswidrig erklärt werden sollte, wäre eine Frage, ob der Bund seine Soli-Einnahmen zurückzahlen muss. Weiterlesen