Sexuelle Nötigung von Messdiener: Ex-Pfarrer verurteilt

Saarbrücken (dpa/lrs) – Wegen sexueller Nötigung eines Messdieners ist ein früherer Pfarrer vor dem Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche aus dem Bistum Trier 1997 im seinem Pfarrhaus saarländischen Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der heute 69 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.

Der Messdiener habe zu dem Pfarrer ein «enges, vertrauensvolles Verhältnis» gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel am Donnerstag. Am Tatabend habe er mit dem Jungen nach einem Gottesdienst Alkohol getrunken und ihn dann mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitte, aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, ins Badezimmer zu fliehen. Dort habe er um Hilfe gerufen, ohne dass ihn jemand hörte.

Der Pfarrer habe danach versucht, ihn zu beschwichtigen mit den Worten, «das sei normal und nicht so schlimm», sagte Emanuel. Der Junge sei geschockt gewesen, habe aber danach an dem guten Verhältnis zu dem Geistlichen festgehalten. Der Angeklagte sei für ihn so etwas wie ein «spiritueller Mentor» und Vorbild gewesen, da der Messdiener selbst Pfarrer werden wollte – und es auch geworden ist. Weiterlesen

Mann soll als falsche Escort-Dame Kunden erpresst haben

Berlin (dpa) – Weil er im Internet seine Begleitung als Escort-Dame angeboten und von zwei Interessenten insgesamt fast 5000 Euro erbeutet haben soll, steht ein 37-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage lautet unter anderem auf räuberische Erpressung und Betrug.

Der Mann, der bei der Staatsanwaltschaft als erwachsener Intensivtäter geführt wird, gab zu Prozessbeginn am Donnerstag den Schwindel als angebliche abendliche Begleiterin zu. Er habe gedacht, «dass es nicht so schlimm ist» und er sich «Geld holen kann ohne zu schlagen», sagte der 37-Jährige. Weiterlesen

Klimaaktivist klebt sich während Prozess am Tisch fest

Berlin (dpa) – Im Prozess gegen den Klimaaktivisten Henning Jeschke ist es zum Eklat gekommen. Das Gründungsmitglied der Gruppe Letzte Generation sprang am Donnerstag mitten in der Verhandlung vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten auf und klebte sich am Tisch fest. «Ich habe mich festgeklebt. Ich muss es tun, weil wir über Klimanotstand reden müssen», rief der 23-Jährige lautstark im Saal D107. «Es tut mir leid. Ich muss es tun», so Jeschke. Im Prozess geht es um mehrere Aktionen der Gruppe Letzte Generation in der Zeit von März bis Juni 2022, an denen er sich beteiligt haben soll. Weiterlesen

Prozess gegen Ex-Pfarrer wegen Nötigung auf Zielgeraden

Saarbrücken (dpa/lrs) – Der Saarbrücker Prozess wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen einen früheren Pfarrer aus dem Bistum Trier ist auf der Zielgeraden eingebogen. Am Donnerstag begannen unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers vor dem Landgericht in Saarbrücken. Der Vorsitzende Richter hatte zuvor die Öffentlichkeit ausgeschlossen mit der Begründung, der Prozess sei bereits zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.

Offen war zunächst, ob im Anschluss an die Schlussvorträge am Donnerstag noch das Urteil gesprochen wird. Dazu werde die Öffentlichkeit dann wieder zugelassen, sagte der Richter. Weiterlesen

Karlsruhe beanstandet Stiftungsförderung nach AfD-Klage

Karlsruhe (dpa) – Die Kriterien für die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen müssen in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach einer Klage der AfD.

Die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. (Az. 2 BvE 3/19)

Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden. Weiterlesen

Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt darüber in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland. Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023. Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter. Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

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Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? An diesem Mittwoch verhandelt darüber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland.

Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023.

Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter.

Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist.

Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

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Getötete 15-Jährige – Mitschüler wegen Mordes verurteilt

Braunschweig (dpa) – Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig am Dienstag mit. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich.

Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig warf ihm vor, «gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person» das Mädchen getötet zu haben. Weiterlesen

Corona-Ausbruch in Heim: Prozess gegen Mitarbeiterin beginnt

Hildesheim (dpa) – Nach einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim mit drei Toten muss sich eine frühere Mitarbeiterin der Einrichtung ab heute vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.

Sie soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben. Im November 2021 soll sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert gewesen sein und als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Hildesheimer Heim eine Infektionskette ausgelöst haben. Wäre bekannt gewesen, dass sie nicht geimpft war, hätte sie wegen einer Corona-Infektion im familiären Umfeld nicht zur Arbeit gehen dürfen. Weiterlesen

Zivilprozess gegen Biontech beginnt im März

Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Am 15. März beginnt vor dem Frankfurter Landgericht ein Zivilprozess gegen den Impfstoffhersteller Biontech im Zusammenhang mit angeblichen Impfschäden nach einer Covid-19-Impfung. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Montag. Zuvor hatte die «Welt am Sonntag» über die Schadensersatzforderung einer Klägerin berichtet, die behaupte, durch die Impfung einen Herzschaden davongetragen zu haben. Biontech war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Haft wegen Spionage für Russland in britischer Botschaft

London (dpa) – Wegen Spionage für Russland ist ein ehemaliger Sicherheitsmann der britischen Botschaft in Berlin zu 13 Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der 58-Jährige habe jahrelang eine «signifikante Menge» an sensiblen Informationen an einen Kontakt in der nahegelegenen russischen Botschaft weitergegeben, entschied ein Gericht in London.

Er habe sich darüber im Klaren sein müssen, dass solche Informationen in den falschen Händen Großbritannien schaden und andere Mitarbeiter der Botschaft bedrohen. Weiterlesen

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