Karlsruhe (dpa) – Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, den Bundestag in EU-Angelegenheiten so früh wie möglich zu unterrichten – aber gilt das auch für verteidigungs- und sicherheitspolitische Fragen? Dazu verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute ein Urteil. Geklagt haben die Fraktionen von Grünen und Linken, die die bisherige Praxis seit langem für problematisch halten.
Beide Verfahren wurden 2015 vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise angestoßen. Konkret geht es unter anderem um einen Konzeptentwurf für die inzwischen ausgelaufene EU-Operation «Sophia» gegen Schleuser im Mittelmeer. Er wurde den Parlamentariern damals erst nach Beschluss des Einsatzes im Rat der EU-Mitgliedstaaten zugänglich gemacht und konnte dann in der Geheimschutzstelle des Bundestags auch nur von Mitgliedern bestimmter Ausschüsse eingesehen werden. Weiterlesen