Klare Zuständigkeiten sichern Bürger bei Finanzanlagen besser ab

Für Wirtschaftsministerin Eveline Lemke muss die Genehmigung für Finanzanlagenvermittler und die Sanktionierung bei möglichen Verfehlungen in einer Hand liegen. Lemke: „Die jüngste Entwicklung hat gezeigt, wie wichtig es gerade bei der Geldanlage sowie bei ihrer Vermittlung ist, genau hinzuschauen. Deshalb möchte ich, dass Erlaubnis, Kontrolle und Ahndung im Bezug auf Finanzanlagenvermittler zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus einer Hand kommen. So haben wir eine Grundlage für effektives Verwaltungshandeln. Aus diesem Grund soll es bei der Zuständigkeit der Gewerbebehörden für das verwaltungsrechtliche Verfahren bleiben.“

In Rheinland-Pfalz sollen die Prüfungen rund um die Geldanlage demnächst so ablaufen: Grundsätzlich überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin) zentral, ob ein Finanzprodukt in Deutschland überhaupt zugelassen wird. Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern prüfen die Sachkenntnis des Anlagevermittlers (Sachkundeprüfung), die Gewerbeämter als Verwaltungen vor Ort, schauen auf die persönliche Eignung des potentiellen Vermittlers. Dazu gehören u.a. geordnete Vermögensverhältnisse und die Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung. Die nunmehr notwendige Registrierung der Finanzanlagenvermittler kann ebenfalls über die Gewerbebehörden an die Industrie- und Handelskammern weitergeleitet werden.
Lemke: „Die neue Sachkundeprüfung der Kammern werden in bewährter Form die fachliche Qualität der Finanzanlagenvermittler sichern, die ortsnahen Gewerbebehörden sichern den rechtlichen Rahmen. Diese Aufgabenteilung ist auch in anderen Bereichen üblich und hat sich zum Beispiel im Rahmen des Gaststättengesetzes sowie im Sicherheitsgewerbe bestens bewährt.
Die Regelungen für Finanzanlagenvermittler sollen ab dem 1.1.2013 in Kraft treten. Neben Rheinland-Pfalz haben sich auch andere Bundesländer entschieden, die bisherige Aufteilung zwischen Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern beizubehalten. So werden auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen die Erlaubnisse bei den Gewerbebehörden erlassen, weitere Bundesländer tendieren ebenfalls zu dieser Regelung.

 

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