Wohnraumförderung im Jahr 2011

Bernkstel-Wittlich. Das Land Rheinland-Pfalz fördert auch im Jahr 2011 die erstmalige Schaffung beziehungsweise den erstmaligen Erwerb von Wohnraum ausschließlich im Hausbankenverfahren mit zinsgünstigen Darlehen um  Haushalte mit geringem Einkommen ein eigenes Zuhause zu ermöglichen. Darauf weist der Fachbereich Soziale Sonderleistungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Die Fördermöglichkeiten sind grundsätzlich abhängig von der Personenzahl des Haushalts, der Art des Vorhabens, der Einhaltung bestimmter Wohnflächengrenzen und des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen. Die Förderung in einem Programm schließt die Fördermöglichkeit nach den anderen Programmen aus. Folgende Programme werden angeboten:

1. Eigentumsprogramm im Jahre 2011   (Hausbankenverfahren)

Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch ein zinsgünstiges Darlehen sowohl zum Neubau als auch bei Erwerb von vorhandenen Objekten.   Um in den Genuss eines solchen zinsgünstigen Darlehens zu gelangen ist eine „Bestätigung zur Förderung von selbstgenutztem Wohnraum durch eine Zinsgarantie“ bei der Hausbank abzugeben. Diese Bestätigung wird auf Antrag nur bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als allein zuständige Behörde ausgestellt. Hierzu ist es erforderlich, dass Interessenten sich mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Verbindung setzen.

Die Hausbanken sind umfassend informiert und geben auch gerne Auskünfte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf Bewilligung selbst dann nicht besteht, wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen.  Die Förderung ist möglich, wenn die für den Antragsteller und seine Familie vorgesehene Wohnung nicht größer als 130 m² ist. Bei Haushalten mit mehr als vier Personen und junge Familie mit zwei Kindern erhöht sich diese Wohnflächengrenze für jedes weitere Haushaltsmitglied um 15 m².

Eine Förderung ist möglich, wenn das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes nicht mehr als 10 beziehungsweise 40 Prozent überschreitet. Die Höhe des Baudarlehens (Grundbetrag und Zusatzförderbetrag für Kinder) wird je nach der Größe des Haushalts und nach dem Umfang der Überschreitung (10 oder 40 Prozent) der Einkommensgrenze individuell ermittelt und dieses Ergebnis wird in der Bestätigung zur Förderung von selbstgenutztem Wohnraum durch eine Zinsgarantie mit der Höhe des möglichen Darlehens vermerkt.

2. Modernisierungsprogramm für selbstgenutzten Wohnraum im Jahre 2011  (Hausbankenverfahren)

Für Modernisierungsmaßnahmen im Bestand erfolgt die Förderung bei größeren Maßnahmen von mehr als 10.000 € (Gesamtkosten aller vorgesehenen Maßnahmen) über zinsgünstige Darlehen bei Einhaltung der Einkommensgrenze bei der Hausbank.

Um in den Genuss eines solchen zinsgünstigen Darlehens zu gelangen ist eine „Bestätigung zur Förderung von selbstgenutztem Wohnraum durch eine Zinsgarantie“ bei der Hausbank abzugeben. Diese Bestätigung wird auf Antrag nur bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ausgestellt. Hierzu ist es erforderlich, dass Interessenten sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Die Hausbanken sind umfassend informiert und geben auch gerne Auskünfte.

Eine Förderung ist möglich, wenn das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze des  § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet. Die Höhe des Darlehens wird je nach der Höhe der Gesamtkosten individuell ermittelt und dieses Ergebnis wird in der Bestätigung zur Förderung von selbstgenutztem Wohnraum durch eine Zinsgarantie mit der Höhe des möglichen Darlehens vermerkt.

3. Modernisierungsprogramm für selbstgenutzten Wohnraum im Jahre 2011 (Investitionszuschuss)

Eine weitere Förderung bei kleineren Modernisierungsmaßnahmen von 2.000 € bis höchstens 10.000 € Gesamtkosten erfolgt über einen Investitionszuschuss von 25 Prozent bei Einhaltung der Einkommensgrenze beziehungsweise Überschreitung der Einkommensgrenze von nicht mehr als 10 Prozent.  Anträge sind bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu stellen. Die Stadtverwaltung Wittlich, Gemeindeverwaltung Morbach oder Verbandsgemeindeverwaltungen beraten auf freiwilliger Basis gerne. Vor der Förderzusage darf kein Baubeginn sein. Bereits die Auftragsvergabe an eine Fachfirma gilt als Baubeginn.

4. Modernisierungsprogramm für vermieteten Wohnraum im Jahre 2011 (Investitionszuschuss)

Bei kleineren Modernisierungsmaßnahmen von 2.000 € bis höchstens 10.000 € Gesamtkosten erfolgt eine Förderung über einen Investitionszuschuss von 25 Prozent. Anträge sind bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu stellen. Die Stadtverwaltung Wittlich, Gemeindeverwaltung Morbach oder Verbandsgemeindeverwaltung beraten auf freiwilliger Basis gerne. Vor der Förderzusage darf kein Baubeginn sein. Bereits die Auftragsvergabe an eine Fachfirma gilt als Baubeginn.

Interessenten wird empfohlen, sich wegen einer detaillierten Beratung mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Herbert Mehn, Tel.: 06571/14 2372, Fax: 06571/14 42372, E-Mail: Herbert.Mehn@Bernkastel-Wittlich.de oder Ute Erz, Tel.: 06571/14 2390, Fax: Fax: 06571/14 42390, E-Mail: Ute.Erz@Bernkastel-Wittlich.de in Verbindung zu setzen
 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen