Bis Jahresende Selbstanzeige nach bisherigem Recht

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist daraufhin, dass der Gesetzgeber die Regelungen für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung verschärft. So hat das Bundeskabinett bereits einen Gesetzentwurf mit strengeren Regeln für die Selbstanzeige beschlossen. Danach sollen ab dem kommenden Jahr Teilselbstanzeigen definitiv nicht mehr möglich sein.

Das Taktieren mit der Selbstanzeige wird damit verhindert. Ungemütlich wird es für Kapitalanleger, die Gelder auf Schweizer Konten angelegt und die Erträge in Deutschland rechtwidrig nicht versteuert haben: Für sie von großem Interesse sind die Verhandlungen der Bundesregierung über neue Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, denn diese Regelungen gelten vermutlich auch für die Vergangenheit.

In Betracht gezogen wird offenbar, die Höhe der Anlagebeträge über die gesamte Dauer der Anlage zu erfassen. Wenn auch noch die genaue Mittelherkunft ermittelt wird, zum Beispiel aus Schwarzgeld oder nicht deklarierten Erbschaften, können weitere Steuerhinterziehungsdelikte aufgedeckt werden. Zudem droht aufgrund der steuerrechtlichen 10-jährigen Verjährungsfrist ein langer Rückgriff.  Eine andere mögliche Verfahrensweise wäre aber auch eine Abgeltungspauschale in Höhe von ca. 25 Prozent auf das gesamte Kapital. Diese Abgeltungspauschale soll die Versteuerung der Erträge abdecken.

Ergänzt werden könnte diese Pauschale durch einen zusätzlichen Pauschalsatz für Zinsen, Einnahmen unklarer Mittelherkunft, Erbschaften und Schenkungen. Dieser zusätzliche Pauschalsatz müsste nach Meinung erfahrener Steuerfahnder mindestens noch einmal 25 betragen, um den durch die Hinterziehung entstandenen steuerlichen Ausfall zu kompensieren.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist deshalb auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige bis zum 31.12.2010. Diese bewegt sich dann noch im Rahmen des bisher geltenden Recht.

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