Unerlaubte Telefonwerbung

Hartloff: Bundesweit 100.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung – das ist ein untragbarer Zustand

„Bis zu 100.000 Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern in zehn Monaten wegen unerlaubter Telefonwerbung zeigen, dass die gesetzlichen Regelungen keine Verbesserung der Situation für die Verbraucherinnen und Verbraucher gebracht haben. Das ist ein unerträglicher Zustand und nicht hinnehmbar", betonte Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff anlässlich der
abschließenden Beratung des Bundesrates zum Thema "unerlaubte Telefonwerbung".

Meist seien diese dubiosen Werbeangebote nicht nur ein unerwünschter und lästiger Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch mit finanziellen Folgen verbunden. Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen stehe heute auf dem ersten Platz der Verbraucherbeschwerden, so Hartloff.

So bekämen Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder auch dann eine „Auftragsbestätigung“ zugeschickt, wenn sie beispielsweise eine Teilnahme an einem Gewinnspiel in dem Telefongespräch ausdrücklich abgelehnt hätten. Rheinland-Pfalz habe sich und werde sich auch weiter dafür einsetzen, dass es Werbeanrufe nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin in Textform gebe. Das zeige sich auch durch den jetzt im Bundesrat erfolgreichen
Gesetzentwurf.

"Der Bußgeldrahmen soll für den heute schon verbotenen Einsatz automatischer Anrufmaschinen auf bis zu 250.000 Euro angehoben werden. Damit kann die Bundesnetzagentur künftig noch wirksamer gegen unzulässiges Telefonmarketing vorgehen. Wir hoffen damit auf eine abschreckende Wirkung für solch unseriös arbeitende Unternehmen", so Hartloff.

"Gewinnspielfirmen ziehen ihre Forderungen sogar direkt über die Telefonrechnung ein und berufen sich dann darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon einem Vertragsschluss zugestimmt haben und die Forderung somit berechtigt sei. Diesen bleibt nur die Möglichkeit, zu widerrufen. Dies kostet Zeit und erheblichen Aufwand für die Menschen. Das ist natürlich nicht tolerierbar. Daher dürfen diese Geschäftsmodelle nicht länger Bestand haben. Dafür setzen wir uns ein", bekräftigte der Minister.

Information zu den 100.000 Beschwerden:
Das Bundesministerium der Justiz hat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 4. August 2009 auf seine Wirksamkeit für einen verbesserten Verbraucherschutz hin überprüft. Dazu hat es für einen zehn Monate umfassenden Erhebungszeitraum eine Umfrage bei der Bundesnetzagentur, den Bundesländern und zahlreichen Verbänden durchgeführt.
 

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