Oben-Ohne-Baden künftig auch für Frauen in Berlins Bädern

Von Marion van der Kraats, dpa

Berlin (dpa) – Verboten war es ohnehin nicht – aber nun sollte Oben-Ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen auch nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen «oben ohne» für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) am Donnerstag mit. Das Unternehmen werde die Haus- und Badeordnung künftig «geschlechtergerecht» anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung am Donnerstag mitgeteilt. Hintergrund ist laut Senatsverwaltung eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständige Ombudsstelle.

Eine Frau hatte sich demnach beschwert, weil sie nicht – wie Männer – «oben ohne» in einem Berliner Bad schwimmen durfte. Ein weiterer Fall in Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage nach dem Antidiskriminierungsgesetz (Az. 26 O 80/22).

Badebekleidung für die primären Geschlechtsorgane

Nach Angaben von Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ihre Mandantin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Auf Empfehlung der Ombudsstelle hatte der Wasserspielplatz allerdings seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primäre Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.

Nun folgte die Klarstellung bei den Bäderbetrieben. Zwar mache die Haus- und Badeordnung seit Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung, hieß es. «Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt», so die Sprecherin.

Die Ombudsstelle begrüße die Klarstellung, teilte deren Leiterin Doris Liebscher mit. Die Entscheidung schaffe «gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär». Zudem schaffe sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben. «Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden», betonte Liebscher.

Keine Selbstverständlichkeit

Oben-ohne-Baden ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit für Frauen. Einige Bäder hatten dies jedoch im Sommer 2022 erlaubt – etwa im niedersächsischen Göttingen oder in Siegen in Nordrhein-Westfalen.

Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur damals ergeben hatte, befürworten viele Erwachsene, Frauen das Oberteiltragen nicht unbedingt vorzuschreiben. 37 Prozent finden es demnach positiv, wenn etwa im Freibad der klare Dresscode – Frauen müssen Bikini oder Badeanzug tragen, Höschen reicht nicht – aufgehoben wird. Allerdings fanden bundesweit 28 Prozent das Oben-ohne-Baden von Frauen «nicht gut».

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Geldstrafe für Klimaaktivistin

Berlin (dpa) – Die Mitgründerin und Sprecherin der Klimaschutzgruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist nach einer Straßenblockade in Berlin zu 600 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze je 30 Euro) verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten befand die 26-Jährige der Nötigung schuldig. «Es ist eine Straftat, wenn man anderen seinen Willen aufzwingt», sagte Richter Christoph Weyreuther bei der Urteilsbegründung. Es gebe legale Mittel für Protest. Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Tagessätze je 15 Euro gefordert (450 Euro). Weiterlesen

Hohenzollern-Chef: Klagen um Entschädigung zurückgezogen

Von Gerd Roth, dpa

Berlin/Potsdam (dpa) – Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen hat nach eigenen Angaben zwei Klagen gegen die öffentliche Hand um Entschädigung in Millionenhöhe zurückgezogen. Das bestätigte der 46-Jährige in Berlin. Von Seiten des zuständigen Verwaltungsgerichts in Potsdam lag dafür weiter keine Bestätigung vor. «Aber Sie können davon ausgehen, dass ich auch dazu stehe», sagte von Preußen am Rande einer Historikerdiskussion um die Rolle seiner Familie im Nationalsozialismus.

Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Nach dem Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System «erheblichen Vorschub geleistet hat». In dieser Frage ist die Rolle des Urgroßvaters Wilhelm Kronprinz von Preußen (1882-1951) entscheidend.

Es geht um die Rolle des Urgroßvaters

Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen hatten die Hohenzollern geklagt. Es geht um 1,2 Millionen Euro.

In der zweiten Klage geht es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof in Potsdam. Auch in diesem Fall hatte das Land eine Entschädigung mit derselben Begründung abgelehnt.

Von Preußen sieht zeitweilige Sympathien seines Urgroßvaters für die Nationalsozialisten, mehr aber nicht. «Auch wenn ich selbst weder Historiker noch Jurist bin, lässt sich aus meiner Sicht nicht nachweisen, dass mein Urgroßvater dem Regime erheblichen Vorschub geleistet hat, selbst wenn er dies vielleicht gewollt hätte», sagte er. «Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Kronprinz Wilhelm zeitweise mit den Nationalsozialisten sympathisiert hatte.» Mit Blick auf die Familiengeschichte sagte er: «Wer sich dem Rechtsextremismus anbiedert, kann nicht traditionsstiftend für das Haus sein.»

Ungeklärte Eigentumsverhältnisse

Von Preußen verwies auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse von Kunstwerken und Objekten, die abschließend geregelt werden sollten. «Für die Zuordnung von 4000 dieser mehr als 10.000 Objekte ist das Handeln meines 1951 verstorbenen Urgroßvaters relevant», sagte er. Er habe entschieden, auf die Rückgabe von jenen 4000 Kunstwerken und damit verbundene Entschädigungen zu verzichten. «Damit möchte ich den Weg freimachen für eine unbelastete Debatte in der Geschichtswissenschaft zur Rolle meiner Familie im 20. Jahrhundert.» Ähnlich hatte er sich zuvor in der «Welt» geäußert.

Es bleibe sein Ziel, das Kunst- und Kulturerbe dauerhaft für die Öffentlichkeit zu erhalten. «Daher bin ich zuversichtlich, dass es in den nächsten Jahren gelingen wird, auch Lösungen für die übrigen Kunstwerke zu finden, deren rechtliche Zuordnung nicht von der historischen Rolle meines Urgroßvaters abhängig ist.» Von Seiten des Bundes und Brandenburgs war der angekündigte Verzicht auf die Klagen bereits als positives Zeichen für Gespräche gewertet worden.

Historikerdebatte organisiert

Die von ihm organisierte Historikerdebatte bezeichnete von Preußen als Beitrag «zur Aufarbeitung unserer wechselvollen Familiengeschichte im 20. Jahrhundert». Dabei erneuerte der Historiker Lothar Machtan seine Einschätzung. «Der ehemalige Kronprinz war politisch unfähig, dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub zu leisten, obwohl er das punktuell sogar gewollt hat», sagte der Professor an der Universität Bremen. «Ihm fehlte die real existierende Möglichkeit, nennenswerten Einfluss auf politische Meinungsbildungsprozesse zu nehmen.»

Der Historiker Peter Brandt, dessen Gutachten eine Grundlage für die Haltung Brandenburgs war, schrieb dem Kronprinzen «nach wie vor» eine Rolle zu, dem NS-System erheblichen Vorschub geleistet zu haben. Eine ähnliche Position vertreten auch zahlreiche andere Historikerinnen und Historiker.

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Neuer Staatsschutzprozess gegen mutmaßliche IS-Mitglieder

Celle (dpa) – Gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) beginnt Ende März in Celle ein neues Staatsschutzverfahren. Der Strafsenat habe die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen 26-Jährigen aus dem Raum Salzgitter und einen 60-Jährigen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zugelassen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag mit. Die Männer waren bereits im Juni und Oktober vergangenen Jahres festgenommen worden. Seither sitzen sie in Untersuchungshaft. Weiterlesen

Tod eines Mädchens: IS-Rückkehrerin droht härtere Strafe

Karlsruhe (dpa) – Der IS-Rückkehrerin Jennifer W. droht eine härtere Strafe, weil sie 2015 im Irak ein jesidisches Mädchen in sengender Hitze angekettet sterben ließ ohne einzuschreiten. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Frau aus Lohne in Niedersachsen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag auf Revision der Bundesanwaltschaft hin teilweise auf. Es begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das OLG hier einen minderschweren Fall angenommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Weiterlesen

«Verraten und vergessen?» – Frauen aus Afghanistan und Iran

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) – Laut und wütend schreien sie gegen die Unterdrückung und gegen das Vergessen an. Die Demonstrantinnen, die einander am Weltfrauentag in Berlin unterhaken, stammen aus dem Iran und aus Afghanistan – zwei Länder, in denen Frauen aktuell verfolgt, entrechtet und aus dem öffentlichen Raum gedrängt werden.

Eine von ihnen ist Frozan Darwish. Die 38-jährige Menschenrechtsaktivistin war kurz nach der Machtübernahme durch die militant-islamistischen Taliban im August 2021 aus der afghanischen Hauptstadt Kabul geflohen. Zunächst ging es für drei Wochen nach Pakistan, Anfang Dezember kam sie mit Hilfe der Bundesregierung zusammen mit ihrem Ehemann und den vier Kindern nach Deutschland.

«Am Anfang war es in Deutschland sehr schwierig, wir lebten in einem Wohnheim und jeden Tag kamen schlechte Nachrichten aus der Heimat», sagt die Frauenrechtlerin. Vor allem der Gedanke an die Situation ihrer Eltern und der beiden Brüder, die keine Chance auf Ausreise gehabt hätten, plage sie bis heute. Auch die Situation der verzweifelten jungen Frauen in Afghanistan, von denen viele Suizidgedanken hätten, lasse sie nicht los.

Unterstützung aus dem Ausland

Dennoch habe sie es mit ärztlicher Hilfe geschafft, aus der Depression herauszufinden, einen Deutschkurs zu besuchen und ihren Plan, im Ausland «eine Stimme für mein Volk zu sein», in die Tat umzusetzen, sagt die Juristin, die zur ethnischen Minderheit der Hazara gehört.

Mit ihrer Familie lebt die ernste Frau mit dem locker sitzenden Kopftuch inzwischen in Niedersachsen. Nach Berlin ist sie an diesem trüben Märztag gekommen, um an einer von Pro Asyl und anderen Nichtregierungsorganisationen organisierten Veranstaltung mit dem Titel «Verraten und vergessen? Frauen in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban» teilzunehmen.

Sajia Behgam ist aus Frankfurt am Main angereist. Sie ist seit Oktober 2021 in Deutschland und setzt sich dafür ein, dass auch Afghaninnen und Afghanen, die in Nachbarstaaten oder in die Türkei geflohen sind, über das von der Bundesregierung aufgelegte Aufnahmeprogramm Afghanistan nach Deutschland kommen dürfen. Vor allem im Iran und in der Türkei gerieten die Flüchtlinge aus Afghanistan immer mehr unter Druck.

Die Teilnehmerinnen der Konferenz sind sich einig, dass die desolate Situation der Frauen und Mädchen, die aus dem Erwerbsleben gedrängt und in ihren Bildungschancen beschnitten werden, nicht durch verstärkte Kontakte oder gar eine Anerkennung der Taliban-Regierung besser würde. Dass mehrere Staaten, darunter der Iran, inzwischen die dort ansässigen diplomatischen Vertretungen Afghanistans an die Taliban übergeben haben, empfinden sie deshalb als weiteren Schlag ins Gesicht.

«Keine Solidarität zwischen Männern und Frauen»

Nachdenklich macht die Afghaninnen, dass Männer im Iran Frauenrechtlerinnen bei ihren Straßenprotesten aktiv unterstützt haben. Etwas Vergleichbares habe es in Afghanistan nie gegeben, sagen sie. «Afghanische Frauen waren immer unter Druck», sagt Frozan Darwish. Dieser Druck gehe auch von männlichen Familienmitgliedern aus. «Wir haben keine Solidarität zwischen Männern und Frauen in Afghanistan», pflichtet ihr Sajia Behgam bei. «Wenn die Frauen bei uns auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu kämpfen, dann befürchten die Männer, dass sie selbst ihre Autorität verlieren könnten, wenn die Frauen stärker werden.»

Mehrfach geht es in den Gesprächen der Frauen um das deutsche Bundesaufnahmeprogramm. Die Unzufriedenheit ist groß. Der Prozess, den das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium gemeinsam mit in Afghanistan vernetzten Nichtregierungsorganisationen im vergangenen Herbst aufgesetzt haben, gestaltet sich kompliziert und zäh. «Da werden die Antragsteller aufgefordert, einen Nachweis hochzuladen, dass sie von den Taliban verfolgt werden, so als würden die einem das schriftlich geben», empört sich Fereshta Hussein, die 2000 aus Afghanistan nach Deutschland kam und aktuell Vorsitzende des Migrantenbeirats der Stadt Potsdam ist.

Sicher, es sei keine Lösung, alle demokratisch und fortschrittlich denkenden Menschen aus Afghanistan außer Landes zu bringen, meint Alema Alema, Afghanistanreferentin bei Pro Asyl. Doch manchmal gebe es keinen anderen Weg wie etwa bei einer jungen Aktivistin aus der Provinz Ghor, der die Taliban mit Zwangsverheiratung gedroht hätten und die nun in Deutschland lebe. Dass Afghaninnen und Iranerinnen in Berlin am Weltfrauentag gemeinsam demonstrieren, findet sie nur folgerichtig. Sie sagt: «Letzten Endes ist es die gleiche Denkweise, gegen die sich die Frauen in beiden Ländern wehren müssen.»

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Haftstrafe für Geldautomatensprenger

Mainz (dpa/lrs) – Knapp eineinviertel Jahre nach der Sprengung eines Geldautomaten hat das Landgericht Mainz einen der Täter am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 22-Jährige hatte in dem Verfahren über seine Verteidiger eingeräumt, bei der Tat in der Nacht zum 31. Dezember 2021 im Stadtteil Mombach das Zündkabel für den Sprengsatz an dem Geldautomaten ausgelegt zu haben. Ihm wurde das vorsätzliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion angelastet.

Insgesamt sollen es drei Täter gewesen sein, seine Komplizen nannte der Mann allerdings nicht. An Bargeld kam das Trio nicht, die Explosion hatte den Automaten nicht weit genug geöffnet. Der durch die Sprengung verursachte Sachschaden belief sich auf 75.000 Euro. Weiterlesen

Gutachterin stellt Tierschutzverstöße in Schweinemaststall fest

In einem Prozess um Tierschutzverstöße in einem großen Schweinemaststall im Emsland hat eine Gutachterin bei mehreren Tieren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Bei den von einer Tierschutzorganisation heimlich auf Video aufgenommenen Tieren seien Verletzungen und Krankheiten zu sehen gewesen, sagte sie am Mittwoch im Amtsgericht Papenburg. «Das hätte den Mitarbeitern auffallen müssen», sagte die Expertin, die als Veterinärin beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg arbeitet. Angeklagt sind die beiden Geschäftsführer der Mastanlage. Weiterlesen

Neue Festnahmen nach Überfall auf Transporter im Saarland

Paris (dpa) – Nach dem spektakulären Überfall auf einen Geldtransporter im Saarland sind in Frankreich acht weitere Verdächtige festgenommen worden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Justizkreisen. Unter den Festgenommenen sei auch der mutmaßliche Kopf hinter der Tat, schrieb die Zeitung «Le Parisien» am Mittwoch. Der 58-Jährige sei seit dem Überfall Mitte Januar in Spanien auf der Flucht gewesen. Festgenommen worden sei er nahe der spanisch-französischen Grenze. Weiterlesen

Hohenzollern wollen auf Entschädigung verzichten

Potsdam/Berlin (dpa) – Im jahrelangen Streit um Entschädigung in Millionenhöhe zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers zeichnet sich eine Lösung ab. Die Hohenzollern wollen auf eine gerichtliche Entscheidung verzichten.

Georg Friedrich Prinz von Preußen werde die Klagen in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zurückziehen, erfuhr die dpa am Mittwoch von Seiten der in Potsdam sitzenden Generalverwaltung des Hauses. Von Preußen werde seine Entscheidung während einer am Donnerstag in Berlin geplanten Veranstaltung zur Geschichte der Familie bekannt geben, hieß es.

Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Weiterlesen

Frau wegen Degen-Angriffs auf Passanten vor Gericht

Weiden (dpa) – Im Sicherungsverfahren gegen eine 66 Jahre alte Frau wegen eines Degen-Angriffs auf Passanten hat sich die Beschuldigte vor dem Landgericht Weiden in der Oberpfalz bei ihren Opfern entschuldigt. Sie hatte im August 2022 mehrere Männer attackiert. Die Staatsanwaltschaft legt der Frau versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last. Die gelernte Altenpflegerin ist seit dem Vorfall in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Sie ist den Angaben nach schizophren und gilt als schuldunfähig. Weiterlesen

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