Haftstrafe für Geldautomatensprenger

Mainz (dpa/lrs) – Knapp eineinviertel Jahre nach der Sprengung eines Geldautomaten hat das Landgericht Mainz einen der Täter am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 22-Jährige hatte in dem Verfahren über seine Verteidiger eingeräumt, bei der Tat in der Nacht zum 31. Dezember 2021 im Stadtteil Mombach das Zündkabel für den Sprengsatz an dem Geldautomaten ausgelegt zu haben. Ihm wurde das vorsätzliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion angelastet.

Insgesamt sollen es drei Täter gewesen sein, seine Komplizen nannte der Mann allerdings nicht. An Bargeld kam das Trio nicht, die Explosion hatte den Automaten nicht weit genug geöffnet. Der durch die Sprengung verursachte Sachschaden belief sich auf 75.000 Euro.

Am letzten Verhandlungstag schilderten Zeugen ihre Beobachtungen aus der Tatnacht. Eine Frau berichtete, sie habe sich gerade für die Frühschicht fertig gemacht, als sie durch ihr Küchenfenster drei schwarz gekleidete Männer an dem Bankpavillon beobachtet habe. Zunächst habe es so ausgesehen, als wollten sie Geld abheben, dann hätten sie den Deckel des Geldautomaten hochgehebelt, einer habe etwas hineingesteckt, dann seien alle aus dem Gebäude raus, kurz danach habe es einen Knall und viel Rauch gegeben.

Die Täter waren zunächst mit einem Auto geflüchtet. Der nun verurteilte 22-Jährige wurde im April 2022 in den Niederlanden festgenommen und im September 2022 nach Deutschland gebracht.

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