Mehr als 80 Schreiben mit Todesdrohungen und wüsten Beschimpfungen soll Alexander M. versendet haben. Nun haben die Schlussvorträge im NSU 2.0-Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Die Nebenklage zweifelt an einem Einzeltäter
Frankfurt/Main (dpa) – Im Prozess um die «NSU 2.0»-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Verurteilt werden soll er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan warf M. am Montag in seinem Schlussvortrag vor dem Frankfurter Landgericht vor, der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per Email, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit «NSU 2.0» unterzeichnet waren. Auch Bombendrohungen gegen Gerichte habe M. versendet.M
Es bestehe kein Zweifel daran, dass M. der Verfasser gewesen sei. Er habe personenbezogene Daten über die Opfer gesammelt und sich dafür unter anderem als Polizist ausgegeben. Es handele sich um einen hochintelligenten Täter, in dessen Wohnung unter anderem Bücher zu «Methoden der Manipulation» gefunden worden seien. Die Nebenklagevertreterin hingegen kritisierte den Ermittlungsansatz, von einem Einzeltäter auszugehen. Zumindest für das allererste Drohschreiben komme ein Alternativtäter in Betracht. Und auch die Frage der umfangreichen Datenabfragen zu der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz sei aus Sicht der Nebenklage nicht geklärt worden. Weiterlesen