Rechnungshof hält Corona-Sondervermögen für unzulässig

Koblenz (dpa/lrs) – Der Präsident des Landesrechnungshofs, Jörg Berres, hat die Einrichtung des Corona-Sondervermögens im Jahr 2020 als unzulässig bezeichnet. Vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sagte Berres am Freitag in Koblenz, zum damaligen Zeitpunkt sei die Pandemie erst ein halbes Jahr alt gewesen und niemand habe gewusst, wann ein Impfstoff verfügbar sei. Wegen des langen Zeitraums für die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen bis Ende 2023 habe sich aber der Bezug zur konkreten Notsituation gelöst. Auch sei für mehrere Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen finanziert würden, der Zusammenhang zur Notlage nicht nachvollziehbar.

Berres stellte infrage, ob das Instrument des Sondervermögens in der Krisensituation der Pandemie überhaupt geeignet sei, die vielfältigen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise auf den Weg zu bringen. Diese hätten sich auch im Kernhaushalt des Landes abbilden lassen.

«Ein Sondervermögen gibt der Exekutive weitreichende Freiheiten», sagte Berres. Damit werde sowohl das Budgetrecht des Parlaments als auch die nötige Transparenz bei den Landesausgaben beeinträchtigt. Bei einem Nebeneinander von Kernhaushalt und Sondervermögen sei nicht mehr ersichtlich, welche Ausgaben in welchem Haushaltsjahr vorgesehen seien. Berres sprach von einer «Kreditaufnahme auf Vorrat» und einem «Parallelhaushalt». In dem Normenkontrollverfahren des Verfassungsgerichtshofs hat die AfD-Fraktion des Landtags beantragt, das Corona-Sondervermögen auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

 

 

 

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