Baustelle Wahlrecht: Karlsruhe überprüft schwarz-rote Reform

Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Wie kann man den zu groß gewordenen Bundestag auf Normalmaß zurechtstutzen – fair und gerecht für alle Parteien? Darüber schwelt aktuell ein heftiger Streit, aber die Frage treibt die Politik seit Jahren um. 2020 gab es schon einmal eine Wahlrechtsreform, durchgesetzt von der schwarz-roten Koalition. FDP, Grüne und Linke, damals allesamt in der Opposition, hatten deswegen das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Am Dienstag wird nun in Karlsruhe verhandelt – obwohl die Kläger von einst in Sachen Wahlrecht heute bei weitem nicht mehr an einem Strang ziehen.

Warum soll das Wahlrecht überhaupt reformiert werden?

Die Sollgröße des Bundestags beträgt laut Gesetz 598 Abgeordnete. Aber durch Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es inzwischen deutlich mehr Parlamentarier. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen. Das hat dazu geführt, dass im aktuellen Bundestag 736 Abgeordnete sitzen, so viele wie nie zuvor.

Weshalb gibt es Streit?

Je nachdem, an welcher Stellschraube man dreht, profitiert die eine Partei mehr als die andere. Und niemand will wegen der Reform an Macht und Einfluss verlieren. Deshalb ist es trotz einiger Anläufe nie gelungen, einen Kompromiss zu finden, den alle mittragen.

Wie ist der aktuelle Stand?

Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben am 17. März eine Wahlrechtsänderung beschlossen, durch die der Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete schrumpfen soll. Vorgesehen ist, die Überhang- und Ausgleichsmandate ganz abzuschaffen. Außerdem soll die sogenannte Grundmandatsklausel entfallen. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Das würde sich vor allem für CSU und Linke nachteilig auswirken. Auch diese Reform wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit in Karlsruhe landen. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren aber nicht abgeschlossen.

Worum geht es jetzt in Karlsruhe?

Um die Wahlrechtsfassung, nach der 2021 der aktuelle Bundestag gewählt wurde. Die Änderungen, die CDU/CSU und SPD 2020 vorgenommen hatten, waren deutlich weniger weitgehend. Sie bestehen im Wesentlichen darin, dass erst ab dem vierten Überhangmandat ein Ausgleich stattfindet und dass Direktmandate auch auf Listenmandate derselben Partei in anderen Bundesländern angerechnet werden.

Warum ist das relevant, wenn schon die nächste Reform läuft?

Wegen der vielen Pannen am Wahltag soll die Bundestagswahl nach einem Beschluss des Bundestags in einigen Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Noch ist es nicht so weit, denn auch hierzu läuft ein Verfahren in Karlsruhe. Die Wiederholungswahl müsste aber nach denselben Regeln ablaufen wie die Hauptwahl. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter besteht deshalb ein öffentliches Interesse daran, dass geklärt wird, ob diese Regeln verfassungsgemäß sind.

Was bedeutet das für die beteiligten Parteien?

Der zuständige Zweite Senat zieht das Verfahren jetzt durch – auch wenn FDP, Grüne und Linke es angesichts der neuen Reform lieber ad acta legen würden. Die 216 Abgeordneten, die einst gemeinsam ihren sogenannten Normenkontrollantrag einreichten, haben Mitte März erfolglos beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht schon zur Verhandlung geladen.

Was ist inhaltlich zu erwarten?

Die Richterinnen und Richter haben sich Mitte 2021 schon einmal geäußert. Damals war zu entscheiden, ob das geänderte Recht bei der anstehenden Wahl angewandt werden durfte. In dieser Eilentscheidung klingen einige Bedenken an – so die Sorge, dass die Sitzverteilung inzwischen so kompliziert geworden sein könnte, dass sie für die Wähler überhaupt nicht mehr durchschaubar sei. Trotzdem gab es erst mal grünes Licht. Denn die Richter gingen davon aus, dass von den Änderungen nur relativ wenige Mandate betroffen sein dürften. In allen Einzelheiten werden die Vorschriften erst jetzt geprüft.

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?

Im Normenkontrollverfahren entscheidet der Senat formal nur, ob eine Vorschrift verfassungsgemäß ist oder nicht. Was passieren würde, wenn es Beanstandungen gibt, lässt sich nicht ganz eindeutig vorhersagen. Eine Neuwahl wäre ein sehr unwahrscheinliches Extrem-Szenario. Zur Wahl 2021 sind auch noch Wahlprüfungsbeschwerden anhängig. Denkbar ist daher auch, dass dann in diesen Verfahren geprüft wird, wie schwer der Wahlfehler wiegt und welche Folgen das für den aktuellen Bundestag hätte. Das Urteil wird in den nächsten Monaten verkündet.

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Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

München (dpa) – Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen.

Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern «lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen», teilte das Gericht mit. «Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien.» Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht klar sei, ob sie die Meinung der gesamten Partei abbildeten, seien sie «jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits». Weiterlesen

Kommt Frankreichs Rentenreform oder nicht?

Paris (dpa) – Frankreichs Verfassungsrat entscheidet heute über die Zukunft der umstrittenen Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron. Das Urteil des obersten Hüters der französischen Verfassung wird ab 18.00 Uhr erwartet. Die Instanz kann die Rentenreform ganz oder in Teilen kippen oder für verfassungskonform erklären. Die Entscheidung wird beeinflussen, ob das Land nach monatelangem Streit um die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre wieder etwas zur Ruhe kommt.

Vor der Entscheidung gab es erneut Proteste. In Paris setzte sich am Mittag ein Demonstrationszug in Bewegung. In etlichen anderen Städten waren ebenfalls Proteste geplant. Landesweit wurden außerdem Straßen blockiert: In den Ardennen blockierten Gewerkschaftsmitglieder eine Schnellstraße nach Belgien, wie der Sender France 3 berichtete. Nur Autofahrer wurden durchgelassen, während Lastwagen aufgehalten wurden. Auf Fotos waren Stapel brennender Autoreifen auf der Straße zu sehen. Straßensperren gab es nach Medienberichten auch in Straßburg, wo das Kühllager eines Lebensmittelkonzerns blockiert wurde. In Rouen wurde eine Hauptzufahrt in die Stadt versperrt, während Demonstranten bei Bordeaux eine Autobahnmautstelle besetzten und Autos kostenlos durchließen. In Toulouse sorgte die Gewerkschaft CGT für einen Stromausfall in einem Stadtteil, in dem sich ein nationales Forschungszentrum befindet.

Darum geht es bei der Rentenreform

Macron und die Mitte-Regierung wollen das Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anheben, um ein drohendes Loch in der Rentenkasse zu verhindern. Die Einzahldauer für eine volle Rente soll schneller steigen.

Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag – dies will die Regierung beibehalten. Mittlerweile ist die Reform, gegen die seit Monaten protestiert wird, beschlossen. Macron will, dass sie bis zum Jahresende in Kraft tritt.

Drei Entscheidungsmöglichkeiten für den Verfassungsrat

Nach den heftigen Debatten im Parlament haben sowohl Premierministerin Élisabeth Borne als auch Abgeordnete und Senatoren den Verfassungsrat gebeten, die Reform zu prüfen. Die Abgeordneten kritisieren etwa, dass die Regierung die Reform in einem Haushaltstext verpackt und die Debattenzeit verkürzt hat.

Der Verfassungsrat kann den Text nun vollständig kippen – das gilt allerdings als unwahrscheinlich. Dem Sender France Info zufolge hat die Instanz seit ihrer Gründung 1958 nur 17 Gesetze komplett kassiert. Sollte dies geschehen, wäre die Reform gescheitert und Macron und die Regierung enorm geschwächt. Sie könnten theoretisch versuchen, ihr Vorhaben in anderer Form auf den Weg zu bringen.

Die Reform könnte auch vollständig gebilligt werden oder – und das gilt Beobachtern zufolge als wahrscheinlicher Ausgang – in weiten Teilen. Sollte der Verfassungsrat bestimmte Passagen kassieren, müsste Macron vorerst auf diese verzichten, könnte den Rest der Reform aber offiziell machen. Die gestrichenen Passagen könnte die Regierung dann in einem neuen Arbeitsgesetz angehen.

Urteil über mögliches Referendum

Der Verfassungsrat entscheidet heute auch, ob das Verfahren für ein mögliches Referendum in die Wege geleitet werden kann, das das Renteneintrittsalter auf 62 Jahre deckeln will. Das Verfahren ist aber nur eine schwache Waffe der Reformgegner. Auch wenn das Verfassungsgericht hierzu grünes Licht gibt, kann das nicht verhindern, dass die Reform in Kraft tritt. Dass es tatsächlich zu einem Referendum kommt, ist äußerst unwahrscheinlich. Selbst wenn die nötigen Unterschriften erreicht würden, könnte die Regierung es verhindern, indem sie den Vorschlag im Parlament diskutieren lässt.

Entscheidung wird Einfluss auf Protest haben

Auch wenn die Entscheidung des Verfassungsrats von Gewerkschaften und Opposition größtenteils respektiert werden dürfte, heißt das nicht, dass die Proteste mit dem Urteil vorbei sind. Verfassungsrechtler Benjamin Morel schätzte im Sender France Info, dass eine Validierung der Reform die Krise verschärfen und eine Wiederaufnahme des Dialogs verhindern dürfte. Denkbar wären in diesem Fall auch wieder verstärkt spontane Proteste. In der Vergangenheit war es bei den spontanen Demonstrationen häufig zu Gewalt gekommen.

Karlsruhe beanstandet Stiftungsförderung nach AfD-Klage

Karlsruhe (dpa) – Die Kriterien für die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen müssen in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach einer Klage der AfD.

Die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. (Az. 2 BvE 3/19)

Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden. Weiterlesen

Urteil aus Karlsruhe zu neuer Analyse-Software der Polizei

Karlsruhe (dpa) – Mit einer neuen Analyse-Software für große Datenbestände will die Polizei potenziellen Straftätern schneller auf die Spur kommen – aber zu welchem Preis? Kritiker befürchten, dass das Computerprogramm schnell zur Datenkrake wird und auch vor unbescholtenen Menschen nicht Halt macht. Um strenge Vorgaben für die Nutzung zu erreichen, haben sie in Karlsruhe geklagt. Heute (10.00 Uhr) verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.

In Hessen und Nordrhein-Westfalen ist die Software schon im Einsatz, Bayern arbeitet an der Einführung. Andere Länder könnten bald folgen, denn Bayern hat mit dem US-Unternehmen Palantir federführend einen Rahmenvertrag geschlossen. Damit können alle Polizeien von Bund und Ländern das System ohne zusätzliche Vergabeverfahren übernehmen.

Sorge: Wird das Programm zur Datenkrake?

Das Programm durchforstet Datenbanken, um Querverbindungen zu entdecken, die den Ermittlern sonst vielleicht nie auffallen würden. In der Karlsruher Verhandlung am 20. Dezember hatte ein Abteilungsleiter des hessischen Landeskriminalamts geschildert, wie das bei der großen Razzia gegen sogenannte Reichsbürger kurz zuvor eine Festnahme ermöglicht habe: Dank Hessendata – so der Name der Software – sei aufgefallen, dass eine Nummer aus einer Telefonüberwachung einmal bei einem Verkehrsunfall angegeben wurde. So hätten Aufenthaltsort und Personalien festgestellt werden können. Weiterlesen

Keine Mehrheit für Wahlrecht ab 16 im Saarland

Saarbrücken (dpa/lrs) – Im Saarland gibt es weiterhin keine Mehrheit für eine Senkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre. Der Landtag nahm am Mittwoch in Saarbrücken mit der absoluten SPD-Regierungsmehrheit zwar eine Entschließung an, in der das Wahlrecht ab 16 gefordert wird. Allerdings sagte der Abgeordnete Raphael Schäfer (CDU), seine Fraktion bleibe bei ihrem Nein zu einer entsprechenden Änderung der saarländischen Verfassung. Diese wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Zuvor hatte das Parlament auch einen AfD-Antrag zur Senkung des Wahlalters abgelehnt. Weiterlesen

Entscheidung aus Karlsruhe: Kann Berlin im Februar wählen?

Karlsruhe (dpa) – Der Wahlkampf läuft, die Vorbereitungen sind in vollem Gange – aber kann die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wirklich wie geplant am 12. Februar stattfinden? Das klärt sich am Dienstag (9.30 Uhr). Kritiker der vorgesehenen Komplettwiederholung der Pannen-Wahl haben in Karlsruhe geklagt. Nun wird in diesem Verfahren eine Entscheidung veröffentlicht. Das kündigte das Bundesverfassungsgericht am Montag kurzfristig an.

Für die Prüfung der Einsprüche gegen eine Abgeordnetenhaus-Wahl ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Die Richterinnen und Richter sahen keine andere Möglichkeit: «Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen», erklärten sie. Weiterlesen

Neue Verfassungsbeschwerde gegen reformiertes BND-Gesetz

Karlsruhe (dpa) – Die weltweiten Überwachungsaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden erneut zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber habe sich bei der Reform des BND-Gesetzes zum Teil offen über die Vorgaben aus Karlsruhe hinweggesetzt, teilten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen (RSF) am Donnerstag mit. Außerdem seien neue verfassungswidrige Regelungen aufgenommen worden. Die beiden Organisationen hätten deshalb gemeinsam erneut Verfassungsbeschwerde erhoben.

Sie hatten vor knapp drei Jahren ein wichtiges Urteil zum BND erstritten. Die Verfassungsrichter waren im Mai 2020 zu dem Schluss gekommen, dass die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des deutschen Auslandsgeheimdienstes völlig unzureichend geregelt ist. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf Informationen. Weiterlesen

Dickes Plus bei Parteienfinanzierung verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18)

Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung. Weiterlesen

Rechtsschutz-Defizite beim Europäischen Patentamt behoben

Karlsruhe (dpa) – Unternehmen haben inzwischen ausreichende Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts rechtlich zu wehren. In der Vergangenheit habe es hier Defizite gegeben, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Diese seien seit einer Strukturreform im Jahr 2016 jedoch weitgehend behoben. Mehrere Verfassungsbeschwerden deutscher und ausländischer Unternehmen blieben daher erfolglos.

Die Unternehmen hatten sich gegen verschiedene Entscheidungen der Beschwerdekammern des Patentamts gewandt. Dorthin kann man sich wenden, wenn die Erteilung eines Patents verweigert oder ein bestehendes Patent aufgehoben oder widerrufen wurde. Sie waren der Ansicht, es gebe dort ein generelles und offenkundiges Rechtsschutz-Defizit, außerdem würden Prozessgrundrechte verletzt. Weiterlesen

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