20 Verfahren wegen Verwendung des «Z»-Symbols

Mainz (dpa/lrs) – Wegen der Verwendung des «Z»-Zeichens ermittelt die Polizei in Rheinland-Pfalz in 20 Fällen. Das teilte das Innenministerium am Donnerstag in Mainz auf Anfrage mit. Die Verwendung des Symbols im Kontext des Ukraine-Krieges werde strafrechtlich verfolgt, dabei komme es allerdings auf den Einzelfall an, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) laut Sprechvermerk im Rechtsausschuss des Landtags. Ein ausdrückliches Verbot zur Verwendung des Zeichens sei daher nicht notwendig. Dies läge auch nicht in der Hand des Landes-, sondern des Bundesgesetzgebers.

Nicht nur die Polizei, auch die Justiz ist bereits mit dem «Z»-Symbol befasst. Bei der dem Justizministerium unterstehenden Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus werde in vier Fällen ermittelt, berichtete Mertin. Dazu komme ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Trier. Gerichtsentscheidungen lägen noch nicht vor. Allerdings habe ein Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss erlassen.

Das «Z»-Zeichen stehe für die Parole «Za Pobedu» (Auf den Sieg!), sagte Mertin und verwies dabei auf eine Mitteilung des russischen Verteidigungsministeriums auf Instagram. Seit Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine (ab 25. Februar) würden bundesweit alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Krieg stehen oder stehen könnten, im kriminalpolizeilichen Meldedienst für Straftaten der politisch motivierten Kriminalität erfasst.

 

 

 

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