Verfassungsrichter verhandeln über Corona-Sondervermögen

Koblenz (dpa/lrs) – Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz kommt an diesem Freitag (10.00 Uhr) in Koblenz zu einer mündlichen Verhandlung über das 2020 eingerichtete Corona-Sondervermögen des Landes zusammen. Anlass war ein Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion zur Verfassungsmäßigkeit dieser Finanzierungsmöglichkeit außerhalb des regulären Haushalts mit einem Umfang von 1,1 Milliarden Euro.

Die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion sieht in dem Sondervermögen einen «Schattenhaushalt, mit dem die Budgethoheit des Landtags teilweise ausgehebelt wird». Außerdem machte sie geltend, dass die Gesetze zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushalt 2021 sowie das Gesetz zum Corona-Sondervermögen gegen die in Artikel 117 der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse verstoße. Kritische Stimmen kamen auch aus der CDU-Fraktion und vom Landesrechnungshof.

Nach einer Einführung durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Lars Brocker, haben die AfD-Fraktion als Antragstellerin sowie der Landtag, die Landesregierung und der Rechnungshof Gelegenheit zur Stellungnahme. In der rechtlichen Erörterung wird das Gericht unter anderem Artikel 117 der Landesverfassung betrachten, in dem die sogenannte Schuldenbremse verankert ist. Als Ausnahmen sind «Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen» genannt. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter wird erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet.

 

 

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