Viele Menschen sagen, dass für sie später ein Leben im Heim nicht in Betracht komme, doch oft mussten solche Planungen revidiert werden.
Dann ist folgendes gut zu wissen: Wodurch wird das Leben im Altenheim rechtlich geregelt?
Zunächst ist der Abschluss eines schriftlichen Heimvertrages zwischen dem Bewohner und dem Heimträger erforderlich. Grundlage für diesen Vertrag ist ein relativ neues Gesetz,das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), ein Bundesgesetz, welches zum 01.10.2009 in Kraft getreten ist. Die Vertragsparteien heißen dort Unternehmer und Verbraucher.
Der zukünftige Bewohner, der Verbraucher, kann sich vertreten lassen durch einen Bevollmächtigten oder den zuständigen Betreuer.
Das WBVG verlangt z. B. für den Heimvertrag, dass die Leistungen des Heimträgers nach Art, Inhalt und Umfang einzeln beschrieben werden. Durch diese Bestimmung und andere Vorgaben wird die Übersichtlichkeit zwar erleichtert, dennoch ist der Umfang der Vertragsformulare nicht gering.
Oft meint man, alles werde schon seine Richtigkeit Weiterlesen