Es sei der „schlimmste Fehler“ seines Lebens gewesen

Kreisinspektor gesteht 1,53 Millionen veruntreut zu haben

Trier/Bitburg. Vergangene Woche begann vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Trier der Prozess wegen Untreue gegen den leitenden Jugendamtsmitarbeiter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, der über einen Zeitraum von 13 Jahren zirka 1,53 Millionen Euro veruntreut hat.

Mit Tränen in den Augen und weinerlicher Stimme gab der 59-jährige Familienvater zu und legte ein Geständnis ab. Er hätte Geldprobleme gehabt und aus seiner finanziellen Notsituation heraus diese Gelder veruntreut. Etwa 250 Fälle seit dem Jahr 2005 bis Ende 2012 sollen bereits verjährt sein. Weiterlesen

Kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen Priester im Ruhestand aus dem Bistum Mainz

Trier/Mainz. Im Rahmen der Aufarbeitung der Personalakten nach der MHG-Studie wird zu einem Vorgang, der mehr als dreißig Jahre zurückliegt, ein kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen einen Priester im Ruhestand des Bistums Mainz, der im Bistum Trier wohnt, eröffnet. Darüber hat das Bistum Mainz die Verantwortlichen im Bistum Trier informiert. Weiterlesen

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt das Prüfergebnis zu der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) bekannt

Das BfV hat heute am 16.01.2019 in Berlin das Ergebnis seiner Prüfung zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der AfD und ihren Teilorganisationen bekannt gegeben.

Nach Abschluss einer intensiven Prüfung, in der das BfV offen zugängliche Informationen – einschließlich einer Stoffsammlung der Landesbehörden für Verfassungsschutz – sorgfältig ausgewertet hat, kommt das BfV zu folgendem Ergebnis: Weiterlesen

Zusatzverdienst im Ruhestand

Was ist erlaubt und was ist sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Senioren im Ruhestand weiterarbeiten. Viele brauchen neben der staatlichen Rente mehr Geld, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Andere wissen mit der neuen Freiheit nichts anzufangen oder fühlen sich zu jung für das Rentnerleben. Und auch viele Unternehmen sind froh, wenn sie auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeiter zurückgreifen können. Sie beschäftigen die Senioren dann in Ferienzeiten oder wenn viel zu tun ist. Weiterlesen

Schnee und Eis – Wer ist verantwortlich?

Winterzeit ist Unfallzeit – auf und neben den Straßen. Auch wenn die Schneemengen in der Region nicht so ausgeprägt sind wie in anderen Teilen Deutschlands, gibt es für Immobilienbesitzer einige Pflichten zu beachten, um im Schadensfall nicht von langen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen überrascht zu werden. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht innerhalb ihres Grundstücks und auch auf den angrenzenden Wegen für die Schnee- und Eisräumung sorgen, um Fußgängern nicht in Gefahr zu bringen. Weiterlesen

Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in Großkampenberg erfolglos

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage von Grundstückseigentümern in Großkampenberg gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in der vorgenannten Gemarkung abgewiesen.

Zur Begründung führten die Richter im Urteil aus, da die Kläger sich als Nachbarn gegen die genehmigten Windenergieanlagen wendeten, sei Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht die Frage, ob die erteilte Genehmigung objektiv rechtmäßig sei, sondern alleine die Frage, ob die erteilte Genehmigung im Hinblick auf nachbarschützende Vorschriften rechtmäßig sei. Weiterlesen

Feuerwehr-Streit in der Stadt Bitburg geht weiter

Bitburg. Vor der Neuwahl des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg ruft Bürgermeister Joachim Kandels die stellvertretenden Wehrleiter sowie die Wehrführer aller Löschzüge zusammen und erklärt, dass er Manfred Burbach im Falle einer Wiederwahl aus wichtigen Gründen nicht für weitere zehn Jahre ernennen würde. Auch Manfred Burbach persönlich wurde darüber in einem Vier-Augen-Gespräch informiert. Trotzdem wählen die Wehrleute ihn bei der Wahl. Kandels nimmt – wie angekündigt – keine Ernennung vor, es kommt zum Rechtsstreit. Das zuständige Verwaltungsgericht Trier gibt in seinem Urteil eindeutig dem Bürgermeister Recht. Dennoch eskaliert die Situation, es kommt zu üblen Beschimpfungen, Austritten, Anträgen auf Beurlaubungen etc. Trotz Gründung eines Feuerwehrbeirates, Entgegenkommen von Politik und Verwaltung gegenüber der Feuerwehr schwelt der Konflikt am Jahresende weiter.

Arzt klagt erfolgreich gegen Bezirksärztekammer Trier

Trier. Im Juli 2018 hat der Orthopäde Dr. Wolfgang Ortlieb aus Trier erfolgreich gegen seine Beitragsveranlagung durch die Bezirksärztekammer Trier geklagt. Hintergrund der vom Bundesverband für freie Kammern (bffk) unterstützen Klage war eine rechtswidrige Bildung von Vermögen in der Bezirksärztekammer. Wie nun bekannt wurde, hat die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer bereits am 21. November 2018 beschlossen, den Kammerbeitrag für das Jahr 2019 um 15 Prozent zu reduzieren, um die unzulässig gebildeten Rücklagen abzubauen. Weiterlesen

Kein Asyl für Verdächtigen des Attentats im Amsterdamer Hauptbahnhof

Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 12. Dezember 2018 die Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen abgewiesen, der verdächtig ist, ein Attentat aus islamistischen Motiven verübt zu haben.

Bei dem Attentat am Amsterdamer Hauptbahnhof am 31. August dieses Jahres waren zwei amerikanische Touristen von dem damals 19-jährigen Flüchtling aus Afghanistan mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Asylbewerber, der zuletzt in Ingelheim (Kreis Mainz-Bingen) lebte. Weiterlesen

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro gegen Asphalthersteller und prüft Verbandsleitlinien für Liefergemeinschaften

Bonn. Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 1,43 Mio. Euro gegen die Gaul GmbH, einen Hersteller von Asphaltmischgut, wegen der Beteiligung an einer Kartellabsprache verhängt. Gaul ist seit 2011 eine Tochtergesellschaft des STRABAG-Konzerns. Die Absprache betraf Preis-, Gebiets-, Kunden- und Quotenabsprachen bei der Belieferung von Bauunternehmen im westlichen Rhein-Main-Gebiet in Form von Liefergemeinschaften seit mindestens 2005 bis 2013.

An den Absprachen beteiligt war außerdem die Südhessische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG („SHM“), die zur Werhahn Gruppe gehört. Die SHM legte die Absprache 2013 durch einen Kronzeugenantrag offen und blieb deshalb straffrei. Das Verfahren wurde auch gegen die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG („MHI“) und deren frühere Tochtergesellschaft Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH geführt. Das Verfahren gegen die Rechtsnachfolgerin dieser Tochtergesellschaft wurde wegen der als „Wurstlücke“ bekannt gewordenen Gesetzeslücke eingestellt, das Verfahren gegen die MHI aus Ermessensgründen nicht weitergeführt. Eine Klärung der Tatbeteiligung der MHI-Gruppe wird in diesem Verfahren daher nicht mehr erfolgen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Über Jahre hinweg wurden für größere Lieferaufträge an Asphaltmischgut regelmäßig Liefergemeinschaften gebildet, obwohl die meisten Aufträge auch von einem dieser Unternehmen allein hätten ausgeführt werden können. Die Liefergemeinschaften dienten daher vor allem einer Marktberuhigung, um einen Preis- und Bieterkampf unter den beteiligten Unternehmen zu vermeiden. Der Wettbewerb wurde auch durch Gebiets- und Kundenzuweisungen sowie miteinander abgestimmte Preislisten für Kleinaufträge ausgehebelt. Straßenbauunternehmen als Abnehmer des Asphaltmischguts und letztlich der Staat als Auftraggeber für den Straßenbau gehörten zu den Leidtragenden.“

Asphaltmischgut wird in Mischanlagen aus Gesteinskörnungen unter Zugabe von Bindemitteln wie Bitumen hergestellt. Direkte Abnehmer sind die Straßenbauunternehmen. Gaul verfügte in Büttelborn, Ludwigshafen, Sprendlingen und Wiesbaden über eigene Asphaltmischanlagen. Bereits seit Ende der 90er Jahre stimmten sich die beteiligten Asphalthersteller über Aufträge ab und bildeten Liefergemeinschaften, die von den Kapazitäten her häufig nicht erforderlich waren bzw. nicht daraufhin geprüft wurden. Im betrachteten Tatzeitraum seit 2005 kam es zu mehr als 100 bi- und trilateralen Liefergemeinschaften, die auf die Absprache zurückgingen.

Die Verfahren gegen einige kleine Hersteller von Asphaltmischgut wurden eingestellt, da sich der anfängliche Tatverdacht der Beteiligung an den Absprachen letztlich nicht erhärtete.

Gaul hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Mit den Grenzen zulässiger Liefergemeinschaften hat sich das Bundeskartellamt bereits in seinen Sektoruntersuchungen „Walzasphalt“ sowie „Zement und Transportbeton“ befasst. Zeitgleich zu dem nun abgeschlossenen Bußgeldverfahren begleitete das Bundeskartellamt die Erstellung von Leitlinien des Deutschen Asphaltverbandes (DAV) e.V. für die Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Arbeits- bzw. Liefergemeinschaften. Diese Leitlinien wurden nun branchenweit veröffentlicht. Ähnliche Leitlinien werden von weiteren Verbänden im Baustoffbereich geplant.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Diese Leitlinien sind gute Leitplanken für eine kartellrechtliche Bewertung entsprechender Kooperationen zwischen Bietern oder Lieferanten. Wenn sich die Hersteller von Asphaltmischgut daran orientieren, sind sie auf der sicheren Seite. In Zweifelsfällen können sich die Unternehmen natürlich auch an uns wenden.“

Ein Fallbericht zum Verfahren mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamts veröffentlicht werden. Der Fallbericht wird auch weitere Informationen zu den „Leitlinien für die Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Arbeits- bzw. Liefergemeinschaften“ des DAV enthalten.

 

 

 

 

 

Falsch justierter Blitzer – Stadt kassiert Fahrer ab

Im Schwäbisch Gmünder Einhorn-Tunnel wurde monatelang zu Unrecht geblitzt. Rund 4.000 Lkw-Fahrer sind betroffen. Erlaubt waren 80 Stundenkilometer, geblitzt aber wurden die Lastkraftwagen schon bei 60 km/h. 800 Fahrer bekamen nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg aufgebrummt. Wer bereits bezahlt hat, guckt in die Röhre. Denn mit der Zahlung habe man den Vorwurf automatisch anerkannt, sagt die Stadt.

Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner Coduka GmbH, ist über das Verhalten der Stadt empört: “Es ist doch skandalös, dass gerade Berufsfahrer grundlos Punkte in Flensburg erhalten. Das könnte im Einzelfall den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben und ist somit existenzgefährdend. Wer wie die Bußgeldstelle einen Fehler gemacht hat, muss auch dafür geradestehen.” Weiterlesen

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