47 illegal Beschäftigte aus der Ukraine festgestellt

Koblenz. Vergangene Woche Mittwoch haben Beamte des Hauptzollamtes Koblenz, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mainz, 47 ukrainische Beschäftigte angetroffen, die illegal beschäftigt waren.

Nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kenntnis darüber erlangt hatte, dass in einem ausländischen Logistikunternehmen im Landkreis Mainz-Bingen evtl. Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet sind und auch evtl. der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wird, wurde dieses Unternehmen von den Zöllnern unter die Lupe genommen. Am Morgen des 07.08.2019 überprüften dann 23 Beamte, mit Unterstützung von Dolmetschern, das Unternehmen. Weiterlesen

Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Mordversuch

Trier. Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat am vergangenen Diensttag, 23.07.2019 das Urteil gegen einen 63-jährigen Vater verkündet, der seine Tochter töten wollte. „Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in weiterer Tateinheit mit Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen

Feierliche Absolventenverabschiedung der Rechtsanwaltsfachangestellten

Koblenz. In der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle wurden am 26.06.2019 die frisch gebackenen Rechtsanwaltsfachangestellten im Rahmen einer Feierstunde geehrt. 89 Auszubildende des Oberlandesgerichtsbezirks Koblenz haben die Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfungen bestanden. Der Staatsminister der Justiz Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, und der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Justizrat Dr. Andreas Ammer, gratulierten den Absolventen und überreichten die Urkunden. Die Besten aus den 4 Landgerichtsbezirken Mainz, Trier, Bad Kreuznach und Koblenz wurden jeweils mit Blumen und Präsenten für ihre Leistung geehrt. Das beste Prüfungsergebnis des Jahrgangs erzielte Janine Wayand aus der Kanzlei Ackenheil in Klein-Winternheim. Weiterlesen

Umbau und Erweiterung der Jugendherberge „Saarblick“ vorläufig gestoppt

Mit dem Bauvorhaben „Umbau und Erweiterung der Jugendherberge Saarblick“ darf nicht fortgefahren werden, bis über den Widerspruch einer Nachbarin gegen die der Beigeladenen am 26. Juli 2018 erteilte Baugenehmigung entschieden ist. Dies hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier am 21. Juni 2019 entschieden. Weiterlesen

Grundsteuerreform in letzter Sekunde vereinbart – Rasche Einführung und Umsetzung muss folgen!

Für den nun endlich gefundenen Kompromiss zur Grundsteuerreform nach über 25 Jahren Diskussion war es höchste Zeit, der seidene Faden drohte zu zerreißen und das Scheitern zu besiegeln. Ohne eine gesetzliche Regelung bis zum 31. Dezember 2019 würden den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz rund 600 Millionen Euro jährlich und damit die zweitwichtigste kommunale Steuer ersatzlos wegbrechen. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt insgesamt für freiwillige Leistungen zur Verfügung haben. Ein Ausfall der Mittel würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum Stillstand kommt. Die Grundsteuer macht gerade in finanzschwachen Kommunen vielerorts rund 30 % der Einnahmen aus. Weiterlesen

Klage gegen Nürburgringverkauf von EU-Gericht abgewiesen

Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg bestätigt den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten des Nürburgrings

Der im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz gelegene Nürburgring-Komplex umfasst eine Motorsport-Rennstrecke, einen Freizeitpark, Hotels und Restaurants. Zwischen 2002 und 2012 erhielten die öffentlichen Unternehmen, die Eigentümer des Nürburgrings waren (im Folgenden: Veräußerer), hauptsächlich von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz Unterstützungsmaßnahmen für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Formel-1-Rennen. Weiterlesen

Liebesbeziehung mit Strafgefangenem kostet sie ihren Job

Dienstentfernung wegen Verstoß gegen das Zurückhaltungsgebot

Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat eine Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen hat.

Die Beamtin war über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei kam es unter Verschleierung der wahren Identität zu umfangreichem Briefverkehr – u.a. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft – sowie zur Überlassung von privaten Fotos mit pornographischen Selbstaufnahmen; ferner hat die Beamtin ein Armband und ein T-Shirt des Gefangenen unerlaubt mit nach Hause genommen. Weiterlesen

EU-Gericht weist die Unionsmarke – 3 Striche – von adidas zurück

Das Gericht der EU bestätigt am 19.06.2019 die Nichtigkeit der Unionsmarke von adidas, die aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen besteht. adidas hat nicht nachgewiesen, dass diese Marke im gesamten Gebiet der Union infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat

Im Jahr 2014 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zugunsten von adidas folgende Unionsmarke für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen eingetragen:

In ihrer Anmeldung hatte adidas angegeben, dass die Marke aus drei parallelen und im gleichen Abstand zueinander angeordneten Streifen einheitlicher Breite bestehe, die in beliebiger Richtung an der Ware angebracht seien.

Im Jahr 2016 erklärte das EUIPO nach einem Antrag auf Nichtigerklärung durch das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe BVBA die Eintragung dieser Marke mit der Begründung für nichtig, dass sie weder originäre noch durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft habe1. Die Marke hätte nach Ansicht des EUIPO nicht eingetragen werden dürfen. Insbesondere habe adidas nicht nachgewiesen, dass die Marke in der gesamten Europäischen Union infolge von Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe.

Mit diesem Urteil bestätigt das Gericht der Europäischen Union die Nichtigkeitsentscheidung und weist die Klage von adidas gegen die Entscheidung des EUIPO ab.

Das Gericht weist zunächst darauf hin, dass es sich bei der fraglichen Marke nicht um eine Mustermarke handelt, die aus einer Reihe von Elementen bestehen würde, die regelmäßig wiederholt werden, sondern um eine gewöhnliche Bildmarke. Das Gericht stellt sodann fest, dass Benutzungsformen, die von den wesentlichen Merkmalen der Marke, wie beispielsweise ihrem Farbschema (schwarze Streifen auf weißem Hintergrund), abweichen, nicht berücksichtigt werden können. Das EUIPO hat daher zu Recht viele von adidas vorgelegte Beweise mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie andere Zeichen betrafen, wie insbesondere Zeichen, bei denen das Farbschema umgekehrt war (weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund).

Schließlich stellt das Gericht fest, dass das EUIPO mit seiner Feststellung, dass adidas nicht nachgewiesen habe, dass die fragliche Marke im gesamten Gebiet der Union benutzt worden sei und dass sie infolge ihrer Benutzung in diesem Gebiet Unterscheidungskraft erlangt habe, keinen Beurteilungsfehler begangen hat. Von den von adidas vorgelegten Beweisen bezogen sich nämlich die einzigen, die von gewisser Relevanz waren, nur auf fünf Mitgliedstaaten und konnten im vorliegenden Fall nicht auf das gesamte Gebiet der Union hochgerechnet werden.

 

 

Klage gegen Nürburgringverkauf von EU-Gericht abgewiesen

Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) in  Luxemburg bestätigt den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten des Nürburgrings

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Der im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz gelegene Nürburgring-Komplex umfasst eine Motorsport-Rennstrecke, einen Freizeitpark, Hotels und Restaurants. Zwischen 2002 und 2012 erhielten die öffentlichen Unternehmen, die Eigentümer des Nürburgrings waren (im Folgenden: Veräußerer), hauptsächlich von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz Unterstützungsmaßnahmen für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Formel-1-Rennen.

Diese Unterstützungsmaßnahmen waren Gegenstand eines von der Kommission im Jahr 2012 eingeleiteten förmlichen Prüfverfahrens. Im selben Jahr stellte das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (Deutschland) die Zahlungsunfähigkeit der Veräußerer fest, und es wurde entschieden, ihre Vermögenswerte zu veräußern. Am 15. Mai 2013 wurde zum Zweck dieser Veräußerung ein Bietverfahren eingeleitet.

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Am 5. April 2011 legte der Ja zum Nürburgring e. V., ein deutscher Motorsportverband, der die Wiederherstellung und Förderung einer Motorsport-Rennstrecke am Nürburgring zum Ziel hat, bei der Kommission eine erste Beschwerde in Bezug auf Beihilfen ein, die von Deutschland zugunsten der Nürburgring-Rennstrecke gezahlt worden waren. Am 23. Dezember 2013 legte er bei der Kommission eine zweite Beschwerde ein, in der er geltend machte, das Bietverfahren sei weder transparent noch diskriminierungsfrei. Der noch zu bestimmende Erwerber werde somit neue Beihilfen erhalten und für die Kontinuität der wirtschaftlichen Aktivitäten der Veräußerer sorgen, so dass sich die Anordnung der Rückforderung der von den Veräußerern empfangenen Beihilfen auf ihn erstrecken müsse.

Am 10. April 2014 legte die in den Vereinigten Staaten ansässige Gesellschaft NeXovation bei der Kommission eine Beschwerde ein, in der sie geltend machte, das Bietverfahren sei nicht offen, transparent, diskriminierungs- und bedingungsfrei gewesen und habe nicht dazu geführt, dass die Vermögenswerte des Nürburgrings zu einem marktgerechten Preis veräußert worden wären, da sie an einen lokalen Bieter, die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH (im Folgenden: Capricorn), veräußert worden seien, deren Angebot unter dem ihrigen gelegen habe, aber im Bietverfahren bevorzugt worden sei.

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Am 1. Oktober 2014 erließ die Kommission den Beschluss über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten des Nürburgrings. Darin stellte sie fest, dass bestimmte Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Veräußerer rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar seien. Ferner entschied sie, dass Capricorn und ihre Tochtergesellschaften nicht von einer etwaigen Rückforderung der Beihilfen an die Veräußerer betroffen seien und dass die Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings an Capricorn keine staatliche Beihilfe darstelle. Die Kommission war nämlich der Auffassung, dass das Bietverfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt worden sei, dass es zu einem marktgerechten Veräußerungspreis geführt habe und dass keine wirtschaftliche Kontinuität zwischen den Veräußerern und dem Erwerber bestehe.

NeXovation und der Ja zum Nürburgring e.V. haben beim Gericht der Europäischen Union Klagen gegen den Beschluss der Kommission erhoben. Mit ihren Klagen begehrten sie die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der die Kommission nach der Feststellung, dass keine wirtschaftliche Kontinuität zwischen den Veräußerern und dem Erwerber bestehe, entschieden hat, dass der Erwerber von einer etwaigen Rückforderung der Beihilfen an die Veräußerer nicht betroffen sei. Ferner begehrten sie die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der die Kommission festgestellt hat, dass die Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings an Capricorn keine staatliche Beihilfe darstelle.

Mit seinen Urteilen vom 19.06.2019 stellt das Gericht fest, dass die Klagen als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet abzuweisen sind.

Gesund krankschreiben lassen ist Betrug!

Wer sich gesund krankschreiben lässt, sollte sich in jedem Fall mit den möglichen Konsequenzen auseinandergesetzt haben. Denn man belügt nicht nur den Arbeitgeber. Auch der Hausarzt wird getäuscht und eventuell die Krankenkasse betrogen.

Es gibt aber auch Hausärzte, die schreiben ihre „Kunden“ auf Wunsch tatsächlich krank, ohne dass irgendeine Krankheit vorliegt. Das ist Betrug. Gesund dauerhaft krankschreiben lassen, kann zu strafrechtlichen Maßnahmen führen – für den vermeintlich „Kranken“ und den behandelnden Arzt.

Deutsche PKW-Maut verstößt gegen das Unionsrecht

Diese Abgabe ist diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt

Bereits 2015 hat Deutschland den rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe geschaffen, d.h. einer Abgabe für die Benutzung der Bundesfernstraßen einschließlich der Autobahnen durch Personenkraftwagen. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen