Erneut lebenslang für Trierer Amokfahrer gefordert

Der Angeklagte steht vor Gericht, neben ihm seine Anwälte und Gerichtspersonal.

Trier. Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier mit sechs Toten hat die Staatsanwaltschaft erneut lebenslange Haft für den Amokfahrer gefordert. Der Mann habe sich des sechsfachen Mordes, des versuchten Mordes in zwölf Fällen und des versuchten Totschlags in sechs Fällen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel am Donnerstag in seinem Plädoyer am Landgericht Trier.

Der Angeklagte steht vor Gericht, neben ihm seine Anwälte und Gerichtspersonal.
Der Angeklagte (3.v.l.) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut vor Gericht. Foto: Harald Tittel/dpa

Bei dieser ungewöhnlich „brutalen und grausamen Tat“ liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Weil der 54-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit einer wahnhaften Störung leide, werde die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus empfohlen. Der jetzige Prozess habe schlussendlich zu keinem anderen Ergebnis geführt als das erste Verfahren, sagte Samel.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar dieses Jahres starb ein weiterer Mann an den direkten Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.

Dass der angeklagte Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt. Im neuen Prozess standen Vorsatz und Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Das psychiatrische neue Gutachten hatte die Aussagen des Erstgutachters bestätigt: Wegen seiner psychischen Erkrankung und seinem Wahn sei der Amokfahrer vermindert schuldfähig.

Der zuletzt arbeits- und wohnsitzlose Mann war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Nach Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Rechtsfehlern in Teilen aufgehoben. Das Urteil soll am 6. Mai gesprochen werden.

Vor Beginn der Plädoyers kündigte die Verteidigung eine Erklärung des Angeklagten an, die als sogenanntes letzte Wort von seiner Anwältin vorgetragen werden sollte. Bisher hat der gelernte Elektroinstallateur in beiden Prozessen zu den Vorwürfen geschwiegen. (dpa)

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