Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat alle fünf Klagen von Kritikern des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta endgültig abgewiesen.
Der Beschluss zur vorläufigen Anwendung des Abkommens aus dem Oktober 2016 sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag nach rund fünfeinhalb Jahren Verfahrensdauer mit. Damals hatten sie in einer Eilentscheidung vorerst grünes Licht für die deutsche Beteiligung gegeben, aber dafür Auflagen gemacht. Weiterlesen