VGH verkündet Entscheidung zu Sondervermögen Anfang April

Koblenz (dpa/lrs) – Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wird seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Corona-Sondervermögens am 1. April verkünden. Das teilte der VGH am Montag in Koblenz mit. In dem Verfahren geht es darum, ob das im Jahr 2020 wegen der Pandemie und ihrer Folgen eingerichtete Sondervermögen verfassungsgemäß ist. Die Überprüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in diesem sogenannten Normenkontrollverfahren hatte die AfD-Fraktion des Landtags in Mainz beantragt.

Rheinland-Pfalz hatte im September 2020, also rund ein halbes Jahr nach Beginn der Corona-Krise, 1,1 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen und ein Sondervermögen außerhalb des regulären Haushalts eingerichtet. Bei einem Verhandlungstermin am 4. März vor dem VGH hatten der Landtag und die Landesregierung die Entscheidungen von damals verteidigt, der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte das Vorgehen der Landesregierung indes für nicht zulässig bewertet.

 

 

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