Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht setzt seine Verhandlung über eine umstrittene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um jährlich 25 Millionen Euro fort.
Dabei solle es insbesondere um die Frage gehen, inwieweit die Erhöhung der Obergrenze mit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien vereinbar ist, hatte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, am Dienstag angekündigt. Erwartet werden dazu unter anderem Einschätzungen von Sachverständigen. Weiterlesen