Landesregierung verteidigt Corona-Sondervermögen

Koblenz (dpa/lrs) – In einer Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung die Einrichtung des Corona-Sondervermögens im Jahr 2020 gegen Vorwürfe der AfD-Fraktion verteidigt. Die Aufnahme der Kredite zur Bewältigung der Pandemie sei zur Krisenbekämpfung notwendig gewesen und hätte nicht durch andere Mittel ausgeglichen werden können, sagte der Abteilungsleiter im Finanzministerium, Dieter Stahl, am Freitag in Koblenz.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Jan Bollinger kritisierte die Einrichtung des Sondervermögens als Einschränkung des Budgetrechts. Deshalb habe die Landesregierung die Pflicht gehabt, zunächst auf die Rücklagen zurückzugreifen. Die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Iris Nieland, sagte: «Die Haushaltssicherungsrücklage dient, wie der Name schon sagt, zur Sicherung des Haushalts für alle Eventualitäten» Die Landesregierung müsse erstmal schauen, «was da ist», bevor neue Kredite aufgenommen würden.

Stahl erwiderte in der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs, die Rücklagen sollten nicht angetastet werden «mit Blick darauf, dass der Staat auch nach der Krise handlungsfähig bleiben soll». Das Sondervermögen verfolge vor allem den Zweck, bei der Eindämmung der Corona-Auswirkungen die nötige Planungssicherheit herzustellen. Da die Landesregierung die Verwendung des Sondervermögens regelmäßig offenlege, seien auch die Beteiligungsrechte des Parlaments nicht eingeschränkt. Das Sondervermögen mit Mitteln von 1,1 Milliarden Euro stehe in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Krise, sagte der Abteilungsleiter.

 

 

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