Mainz/Berlin (dpa) – Die Justizminister der Länder haben sich auf Antrag von Rheinland-Pfalz für eine «maßvolle Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens» ausgesprochen, um Staatsanwaltschaften und Gerichte zu entlasten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) werde mit diesem Beschluss vom Montag gebeten, einen entsprechenden Regelungsvorschlag mit dem Ziel der Stärkung der Justiz vorzulegen, teilte das Ministerium in Mainz mit. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert diese Überlegungen «wegen der schweren Nachteile für Beschuldigte». Der Entlastungseffekt für die Justiz sei zudem mindestens fraglich, heißt es in einer Stellungnahme.
«Die hohe Regelungsdichte des Strafverfahrensrechts sowie die zunehmende Komplexität gerade umfangreicher Strafverfahren» stellten die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden immer häufiger vor große Herausforderungen, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP). Strafverfahren dauerten im Durchschnitt immer länger. Dazu komme die Belastungen des – wegen der Pandemie – eingeschränkten Geschäftsbetriebs der Gerichte. Weiterlesen