Bettensteuern für Hotelgäste sind mit Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungsgericht Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen.

Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurück, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

 

 

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