Anstieg der Baupreise – Industrie fürchtet um Aufträge

Wiesbaden (dpa) – Angesichts stark gestiegener Baupreise sorgt sich die Branche um neue Aufträge. «Wir befürchten, dass neue Wohnungsbauprojekte aufgrund der gestiegenen Baukosten und der wieder anziehenden Zinsen erst einmal zurückgestellt werden», sagte am Freitag der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim Oliver Müller. Bei privaten Bauvorhaben könnten zusätzlich die höheren Energie- und Lebenshaltungskosten das Budget vom Eigenheim-Traum in Frage stellen.

Zuvor hatte das Statistische Bundesamt berichtet, dass auf den deutschen Baustellen die Preise so stark gestiegen sind wie seit mehr als 50 Jahren nicht mehr. Für Bauleistungen mussten im Mai dieses Jahres 17,6 Prozent mehr gezahlt werden als ein Jahr zuvor. Das war der höchste Anstieg seit Mai 1970, als die Preise in der Jahresfrist um 18,9 Prozent angezogen hatten. Im vorherigen Berichtsmonat Februar 2022 betrug die Steigerung 14,3 Prozent. Weiterlesen

Moderate Verluste im Dax nach Vortageserholung

Frankfurt/Main (dpa) – Nach der Vortageserholung haben sich die Anleger am deutschen Aktienmarkt am Freitag erst einmal zurückgehalten. Im Fokus steht der US-Arbeitsmarktbericht am Nachmittag, der neue Indizien liefern könnte, wie es um die Konjunktur in den Vereinigten Staaten bestellt ist.

Der Dax sank im frühen Handel um 0,09 Prozent auf 12.832,03 Punkte. Am Mittwoch und Donnerstag hatte der Leitindex insgesamt um rund 3,5 Prozent zugelegt, nachdem er am Dienstag auf den tiefsten Stand seit anderthalb Jahren abgesackt war. Der MDax der mittelgroßen Werte fiel am Freitagmorgen um 0,67 Prozent auf 25.687,62 Zähler. Der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 gab um rund 0,2 Prozent nach. Weiterlesen

Lawrow verlässt G20-Treffen auf Bali vorzeitig

Nusa Dua (dpa) – Der russische Außenminister Sergej Lawrow verlässt das G20-Treffen der führenden und aufstrebenden Wirtschaftsmächte auf Bali vorzeitig. «Lawrow führt noch bilaterale Gespräche, danach wendet er sich an die Presse und reist ab», teilte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, der Deutschen Presse-Agentur am Freitag auf Anfrage mit. Er nimmt demnach nicht am offiziellen Essen und an der Nachmittagssitzung teil.

Lawrow verließ nach Angaben aus Delegationskreisen direkt nach seiner Rede den Sitzungssaal. Er habe sich damit auch der Replik von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) entzogen, hieß es weiter. Baerbock war als amtierende Vorsitzende der G7-Gruppe führender demokratischer Wirtschaftsmächte direkt nach Lawrow als nächste Rednerin vorgesehen. Im Saal saß der Russe zwischen Vertretern aus Saudi-Arabien und Mexiko. Weiterlesen

Gaskrise: Bundestag macht Weg frei für mehr Kohlekraftwerke

Berlin (dpa) – Wegen der Gaskrise hat der Bundestag den Weg dafür frei gemacht, mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung heranzuziehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Gas einzusparen und einzuspeichern. Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten, staatliche Hilfen für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper zu erleichtern.

Als Option kann zudem ein Umlagesystem geschaffen werden, damit Preissprünge beim Gas für Energieversorger gleichmäßiger an Kunden weitergeben werden können – als Ersatz für bisher mögliche Regeln. Die Bundesregierung will aber vermeiden, dass dieses Instrument zum Einsatz kommen muss. Weiterlesen

Scholz: Solidarität mit Ukraine trotz eigener Probleme

Berlin (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz will die Ukraine trotz zunehmender wirtschaftlicher Probleme im eigenen Land so lange wie nötig unterstützen. «Wir werden so lange solidarisch sein – das ist jedenfalls mein Wunsch – wie das notwendig ist, damit die Ukraine sich verteidigen kann gegen den furchtbaren und brutalen russischen Angriff», sagte er in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner».

Für eine gerechtere Verteilung der Krisenlasten über Steuererhöhungen sieht Scholz keine Chance – auch wenn er selbst dafür wäre. Es gebe aber keine Mehrheit dafür im Bundestag, räumte der Kanzler mit Blick auf den Koalitionspartner FDP ein. «Das ist etwas, wo unterschiedliche Überzeugungen existieren.» Weiterlesen

Konzertierte Aktion wieder im September

Berlin (dpa) – Die konzertierte Aktion aus Bundesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften soll nach ihrem Auftakttreffen am vergangenen Montag im September erneut tagen. Das kündigte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch im Bundestag in der Regierungsbefragung an. Die Zeit bis dahin solle für viele Gespräche genutzt werden, um das «gut vorbereitet zu machen».

CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz wertete die Treffen als wirkungsloses Instrument gegen die hohe Inflation. Diese würden genauso ausgehen wie frühere: «Sie dauern Jahre, sie sind endlose Gesprächsrunden, sie sind ein Alibi dafür, dass Sie keine Reformen in diesem Lande durchsetzen wollen.» Weiterlesen

Rheinland-Pfalz will sich gegen Gasverknappung wappnen

Mainz (dpa/lrs) – Mit einer Vielzahl von Krisengesprächen bereitet sich die rheinland-pfälzische Landesregierung auf den erwarteten Engpass in der Gasversorgung vor. «Wir sprechen über eine wirklich existenzielle Krisensituation für unsere heimische Wirtschaft», sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) am Mittwoch in einer Landtagsdebatte. «Deswegen müssen wir handeln und zwar gemeinsam über Parteigrenzen hinweg.» Zur Beratung der privaten Haushalte sollen die Angebote der Verbraucherzentrale ausgebaut werden.

Das auch für den Verbraucherschutz zuständige Klimaschutzministerium will dafür einen Runden Tisch einrichten. Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale im Land würden gerade mit Anfragen überrollt, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sei 2021 mehr als 21.000 Mal in Anspruch genommen worden. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien es dann bereits 14.000 Beratungen gewesen. Es müsse daher jetzt überlegt werden, wie die Verbraucherzentrale im Fall der höchsten Warnstufe des Notfallplans Gas die Haushalte unterstützen könne. Auch das Sozial- und das Familienministerium sollen an der Runde teilnehmen. Weiterlesen

Dax baut Vortagesgewinne aus

Frankfurt/Main (dpa) – Der deutsche Aktienmarkt ist schwungvoll in den Donnerstag gestartet. Der Leitindex Dax stieg in den ersten Handelsminuten um 1,26 Prozent auf 12.753,66 Punkte. Am Mittwoch legte der Leitindex um mehr als 1,5 Prozent zu, nachdem er am Dienstag auf den tiefsten Stand seit anderthalb Jahren abgesackt war. Der MDax der mittelgroßen Werte gewann am Donnerstagmorgen 1,05 Prozent auf 25.240,73 Zähler. Der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 zog um rund 1,5 Prozent an. Weiterlesen

Habeck: Gasversorgung sichern – «Whatever it takes»

Berlin (dpa) – Die Bundesregierung wird nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Gasversorgung in Deutschland mit allen Mitteln sicherstellen.

Angesprochen auf einen möglichen Zusammenbruch des Marktes, sagte Habeck am Mittwochabend in der ZDF-Sendung «Markus Lanz», das werde nicht passieren. «Das ist jetzt dieser Moment von «Whatever it takes», es wird nicht passieren», sagte er in Anlehnung an Äußerungen des ehemaligen Chefs der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi. Der Italiener hatte mit diesem «Was auch immer notwendig ist» einst die Rettung des Euro versprochen. Weiterlesen

Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB)

Bonn. Das Bundeskartellamt hat gestern entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.

Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Konkret bedeutet diese Entscheidung, dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war. Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend. Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen.“

Amazon gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. Euro im Jahr 2021, davon ca. 32 Mrd. Euro in Deutschland, zu den umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes wird mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben. Neben der E-Commerce-Tätigkeit als Händler und Marktplatz gehören zu den Angeboten von Amazon an Endkunden auch digitale Inhalte (z.B. Filme, Serien oder Musik) im sog. Prime-Abonnement. Für Unternehmen – insb. Dritthändler – bietet Amazon neben den Marktplatzdienstleistungen weitere Dienstleistungen u.a. im Bereich Logistik, Werbung und Zahlungsabwicklung an. Im Bereich des Cloud-Computing gilt Amazon mit Amazon Web Services (AWS) mittlerweile als führend und erzielt dadurch einen Großteil seiner Konzerngewinne (so ca. 56 Prozent des Jahresüberschusses in 2021).

Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verschafft dem Unternehmen eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.

Zunächst hat das Unternehmen durch die unter amazon.de betriebene Handelsplattform eine zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel. Bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler in Deutschland verfügt Amazon über einen umsatzbezogenen Marktanteil von über 70 Prozent und ist damit nach Auffassung des Bundeskartellamtes marktbeherrschend. Die enorme Bedeutung der Amazon-Handelsplattform wird durch die eigene Einzelhandelstätigkeit auf der Plattform sogar noch verstärkt (sog. Hybridstruktur). Damit einher geht eine Regelsetzungsmacht, die erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit und den Geschäftserfolg anderer Unternehmen eröffnet. Das bedeutet, Amazon kann den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen. Sein breites Portfolio an Geschäftstätigkeiten hat Amazon zu einem stark integrierten digitalen Ökosystem verbunden, das dazu beiträgt, Nutzergruppen im Ökosystem zu halten. Eine besondere Rolle spielt dabei das Prime-Abonnement, mit dem Endkunden neben einer versandkostenfreien Lieferung vielfältige weitere Dienstleistungen angeboten werden. Mehr als 17 Mio. auf amazon.de registrierte Nutzerinnen und Nutzer besitzen ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement. Zudem verfügt Amazon über erhebliche Ressourcen wie wettbewerbsrelevante Daten und eine starke Finanzkraft.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Amazon in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB.

Das Bundeskartellamt hat zu seiner Entscheidung heute ebenfalls einen Fallbericht veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar.

Hintergrund

Weitere Amazon-Verfahren

Gegen Amazon führt das Bundeskartellamt aktuell zwei Verfahren nach den Regelungen der klassischen Missbrauchsaufsicht, die schon vor der jüngsten Gesetzesnovelle gültig waren (siehe Pressemitteilung vom 18. Mai 2021). In einem Verfahren untersucht das Bundeskartellamt, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, u.a. Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen. Schon 2018 hatte das Amt mit einem Missbrauchsverfahren Amazons Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Dritthändlern aufgegriffen. Das 2019 abgeschlossene Verfahren hatte weitreichende Verbesserungen für die Händler erwirkt (siehe Pressemitteilung vom 17. Juli 2019).

 

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