Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die vorbeugende, heilende und rehabilitative Behandlung des gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fußes. Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von Maßnahmen am gesunden Fuß. Der Übergang zwischen beiden Tätigkeiten ist fließend.
Klarheit bei Berufsbezeichnungen
Die Berufsbezeichnung „Podologe/in“ sowie „Medizinischer Fußpfleger/in“ sind durch das Podologengesetz (PodG) geschützt. Wer heute das Recht zum Tragen dieser Berufsbezeichnung neu erwerben möchte, der muss eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von einer staatlichen Prüfung absolvieren. Die anderen Berufsbezeichnungen der Fußpflege hingegen sind nicht geschützt. Rückschlüsse auf die Dauer oder Art der Ausbildung des Trägers lassen diese nicht zu.
Vielfalt der Anbieter
Anbieter für medizinische Fußpflege können in folgenden Gruppen unterteilt werden:
• Podologen
• Fußpfleger
• Kosmetiker
• Sonstige Anbieter
Podologen
Der Beruf des Podologen zählt zu den nichtärztlichen Heilberufen. Voraussetzung zum Führen der Berufsbezeichnung ist eine entsprechende Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung. Neben dem Arzt oder Heilpraktiker ist nur der Podologe aufgrund Weiterlesen