Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die vorbeugende, heilende und rehabilitative Behandlung des gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fußes. Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von Maßnahmen am gesunden Fuß. Der Übergang zwischen beiden Tätigkeiten ist fließend.
Klarheit bei Berufsbezeichnungen
Die Berufsbezeichnung „Podologe/in“ sowie „Medizinischer Fußpfleger/in“ sind durch das Podologengesetz (PodG) geschützt. Wer heute das Recht zum Tragen dieser Berufsbezeichnung neu erwerben möchte, der muss eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von einer staatlichen Prüfung absolvieren. Die anderen Berufsbezeichnungen der Fußpflege hingegen sind nicht geschützt. Rückschlüsse auf die Dauer oder Art der Ausbildung des Trägers lassen diese nicht zu.
Vielfalt der Anbieter
Anbieter für medizinische Fußpflege können in folgenden Gruppen unterteilt werden:
• Podologen
• Fußpfleger
• Kosmetiker
• Sonstige Anbieter
Podologen
Der Beruf des Podologen zählt zu den nichtärztlichen Heilberufen. Voraussetzung zum Führen der Berufsbezeichnung ist eine entsprechende Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung. Neben dem Arzt oder Heilpraktiker ist nur der Podologe aufgrund seiner Ausbildung nach dem Podologengesetz befähigt, eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß zu erkennen, die ärztliche Behandlungen erfordern. Podologen können eine Krankenkassenzulassung erhalten. Bestimmte Behandlungskosten können dann durch die Krankenkasse übernommen werden (insbesondere anwendbar auf Diabetiker mit Folgeerkrankungen am Fuß).
Fußpfleger
Anbieter können sich als Diplom-Fußpfleger, Fachfußpfleger, Verbandsgeschulter Fußpfleger, Fußpfleger im med. Bereich oder ärztlich gepr. Fußpfleger bezeichnen. Je nach Ausbildungsstätte und Ausbildungsstand. Fußpfleger sind hauptsächlich im Bereich der kosmetischen Fußpflege aktiv.
Kosmetiker
Kosmetiker bieten ein breites aber überschaubares Spektrum an Dienstleistungen. Die Fußpflege ist eines Ihrer Zusatzangebote.
Sonstige Anbieter
Zu den sonstigen Anbietern von medizinischer Fußpflege gehören insbesondere nichtärztliche Heilberufe, wie z.B. Medizinische Bademeister, Masseure oder Orthopädie-Schuhmacher.