Der Kinderzuschlag wird künftig neben der bisherigen Geldleistung in Höhe von bis zu 140 Euro auch Leistungen umfassen für
* eintägige Schulausflüge,
* die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
* einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
* die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes beschlossen.
"Mit der Ausweitung des Kinderzuschlags sorgen wir dafür, dass die 300.000 Kinder aus Familien, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurecht kommen müssen, gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zum heutigen Beschluss des Kabinetts. "Ich habe mich dafür stark gemacht, dass auch Kinder von Geringverdienern von Leistungen für Schulausflüge, Mittagsverpflegung und Bildungsangeboten profitieren. Denn Familien, die für ihren Unterhalt hart arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Hartz IV-Bezieher. Das ist uns mit dem heutigen Gesetzesvorschlag gelungen."
Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern, die Weiterlesen