Land wird im Bundesrat aktiv

Region. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Bundesratsinitiative für einen einheitlichen „Freiwilligen sozialen Dienst“ eingebracht, wie Sozialministerin Malu Dreyer am vergangenen Donnerstag in Mainz erklärte. Der Dienst soll für den Fall einer Aussetzung der Wehrpflicht an die Stelle des jetzigen Zivildienstes treten.

Das Land wendet sich damit auch gegen Pläne der Bundesfamilienministerin für einen freiwilligen Zivildienst, der neben dem bereits bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahr eingerichtet werden soll. Der Bund wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Weichen für einen einheitlichen „Freiwilligen sozialen Dienst“ durch den konsequenten Ausbau der bestehenden Jugendfreiwilligendienste gestellt werden. Gleichzeitig soll sich der Bund in gleicher Höhe wie heute am Zivildienst auch künftig am „Freiwilligen sozialen Dienst“ finanziell beteiligen. Aus den Reihen der SPD-geführten Bundesländer hat das Land positive Signale, über die Bedingungen müsse jedoch gesprochen werden.

„Eine Doppelstruktur bindet unnötig Ressourcen und hat keinen Sinn“, sagte Dreyer. In dem neuen „Freiwilligen sozialen Dienst“ sollen der bestehende Zivildienst und das Freiwillige Soziale Jahr beziehungsweise das Freiwillige Ökologische Jahr zusammengefasst werden. Außerdem soll er für junge Leute attraktiver ausgestaltet werden. Der Dienst könnte zwischen neun und 24 Monaten dauern und müsste mit einem angemessenen finanziellen Entgelt verbunden sein. Außerdem sollte er beispielsweise Vorteile bei Bewerbungen bringen, bei der Berechnung der künftigen Rente berücksichtigt und als Qualifizierung bei späteren Tätigkeiten im sozialen Bereich angerechnet werden.

Dienstzeiten sollten auf Wartezeiten zum Beispiel beim Studium angerechnet werden.

Rheinland-Pfalz könne sich grundsätzlich vorstellen, dass der Bund die Zuständigkeit für die Freiwilligendienste und damit auch die Finanzierungskompetenz übernehmen könnte, indem eine Bundesverwaltung als Förderbehörde und zur Trägerzulassung geschaffen werde. Voraussetzung dazu sei allerdings, dass die im Bundesratsantrag genannten Bedingungen erfüllt werden. Dabei sei es auch wichtig, so die Ministerin, dass den Trägern die Selbständigkeit in der Ausgestaltung des Dienstes zugesichert werde und die Länder als Träger auftreten können. Zur Beteilung der Länder solle ein Beirat gebildet werden.

Die beim Bund vorhandenen Mittel für den Zivildienst müssten vollständig für den Ausbau des Freiwilligendienstes zur Verfügung stehen. „Der Bund darf sich nicht durch die Hintertür aus der finanziellen Verantwortung für den freiwilligen sozialen Dienst als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stehlen“, so Dreyer. Derzeit stehen nach ihren Angaben mehr als 555 Millionen Euro im Bundeshaushalt für den Zivildienst bereit, mit denen der neue „Freiwillige soziale Dienst“ gefördert werden könnte.

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