Dorf gewinnt weitgehend Streit um Hängeseilbrücke

Mörsdorf (dpa/lrs) – Die Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück zieht jedes Jahr Hunderttausende Besucher an – nun hat das dortige Dorf Mörsdorf einen Prozess um Parkgebühren auch vor dem Bundesfinanzhof weitgehend gewonnen. Die 600-Einwohner-Gemeinde erwartet daher Steuerrückzahlungen von rund 300.000 Euro, wie Bürgermeister Marcus Kirchhoff der Deutschen Presse-Agentur mitteilt. Gut für einen neuen Kindergarten, gut für die Erschließung eines Baugebiets. Die Geierlay ist eine Fußgängerbrücke über einem tiefeingeschnittenen Bachtal.

Laut dem Urteil darf die Gemeinde die in den Baukosten der Brücke und eines Besucherzentrums enthaltene sogenannte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, die sie wegen Einnahmen aus dafür gebauten Parkplätzen zahlen muss (Az. XI R 10/21).

Das beklagte Finanzamt hatte nur für die Baukosten der Parkflächen den sogenannten Vorsteuerabzug erlaubt: Die Aufwendungen für die Geierlay und das Besucherzentrum stünden nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Parkeinnahmen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sah jedoch sehr wohl einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den «Eingangsumsätzen» für den Bau der Brücke und den «Ausgangsumsätzen» mit kassierten Parkgebühren. Früher habe es in dem abgelegenen Dorf «an touristischen Anziehungspunkten gemangelt», für die Besucher Parkgebühren gezahlt hätten. Das sei mit der 2015 eröffneten vielbesuchten Hängeseilbrücke anders geworden.

Dieser Argumentation folgte auf die Revision der Finanzverwaltung hin im Wesentlichen auch der Bundesfinanzhof in München. Er verwies die Sache lediglich wegen eines noch strittigen Einzelthemas an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Entscheidung zurück. Dabei geht es um einen ehemaligen Busparkplatz in Mörsdorf, der für die Autos von Tagestouristen zunächst gratis war und erst später kostenpflichtig wurde. Laut Bürgermeister Kirchhoff bezieht sich diese Frage aber nur auf fünf bis zehn Prozent der ursprünglichen strittigen Geldsumme.

In den Pandemie-Jahren 2020 und 2021 nahm Mörsdorf nach seinen Worten jeweils rund 700.000 Euro Parkgebühren ein, musste aber auch Sicherheitspersonal bezahlen, das den Besucherstrom auf der Brücke coronagerecht kanalisierte. Derzeit sei die eingezäunte Geierlay nur samstags und sonntags von 10 bis 17 Uhr geöffnet – ohne Maskenpflicht, aber mit Kontrolle der 3G-Pflicht für Erwachsene (geimpft, genesen oder getestet) und mit zwei Euro Eintritt.

 

 

 

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