Polizistenmorde: Angeklagter gibt Komplizen Mitschuld

Kaiserslautern (dpa/lrs) – Knapp fünf Monate nach den Morden an zwei Polizisten nahe der pfälzischen Stadt Kusel hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39 Jahre alten Mann vor dem Landgericht Kaiserslautern vor, die junge Polizistin und ihren Kollegen bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle erschossen zu haben. Der deutsche Staatsangehörige habe aus Habgier gehandelt und habe eine vorherige Jagdwilderei verdecken wollen. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte in der Tatnacht mit einem 33 Jahre alten Komplizen zur Jagdwilderei unterwegs war. Bei dem mutmaßlichen Komplizen des Mannes geht die Anklagebehörde unter anderem von versuchter Strafvereitelung aus – er soll beim Verwischen der Spuren geholfen haben.

Zum Prozessauftakt am Dienstag machte der 39-Jährige den Mitangeklagten für den Tod eines der Opfer verantwortlich. Sein Mandant habe bei dem Vorfall Ende Januar Schüsse gehört und sei «perplex» gewesen, sagte der Verteidiger des Mannes in einer Erklärung.

Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29 Jahre alter Kollege waren den Ermittlungen zufolge bei einer nächtlichen Streifenfahrt auf ein stehendes Auto am Rand einer Kreisstraße aufmerksam geworden. Sie stiegen zur Kontrolle aus. Im Laderaum des Kastenwagens entdeckten sie demnach zahlreiche getötete Wildtiere.

Überraschend, so die Anklagebehörde, habe der 39-Jährige dann einen Schuss aus der Flinte «aus kurzer Entfernung auf den Kopf» der Polizeianwärterin abgegeben. Die Frau stürzte schwer verletzt auf die Straße.

Danach soll der Angeklagte zunächst mit der Flinte, dann mit einem Jagdgewehr auf den Polizeikommissar geschossen und ihn letztlich tödlich am Kopf getroffen haben. Der angeschossene Beamte hatte laut Anklage zunächst das Feuer erwidert, ohne aber zu treffen. «Die schießen», hatte er noch in einem Funkspruch durchgegeben.

Als der 39-Jährige gemerkt habe, dass die Polizistin noch lebte, habe er mit der Flinte einen weiteren Schuss auf den Kopf der Frau abgegeben, hieß es. Die beiden Verdächtigen flohen der Justiz zufolge und wurden wenige Stunden später im nahen Saarland festgenommen.

Der Verteidiger des 39-Jährigen erklärte hingegen, sein Mandant habe zwar danach auch geschossen – aber «nur, um zu erreichen, dass nicht weiter auf ihn geschossen wird», sagte er und beschrieb eine Art Notwehrsituation. Der 39-Jährige habe bei der unübersichtlichen nächtlichen Situation Mündungsfeuer gesehen und in diese Richtung gefeuert. Nach dem Vorfall bei Kusel habe er sich im Saarland den Behörden stellen wollen, aber zuvor mit seiner Frau sprechen wollen – so sei ihm ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zuvorgekommen und habe ihn festgenommen.

Der Verteidiger des 33 Jahre alten Komplizen wies die Darstellung als unzutreffend und «vorhersehbar» zurück. Es sei so gewesen, wie sein Mandant bei der Vernehmung geschildert habe. Darin hatte der Mann Jagdwilderei eingeräumt, aber bestritten, selbst geschossen zu haben. Gegen ihn war anfangs auch wegen der Morde ermittelt worden, diesen Vorwurf ließen die Ermittler später aber wieder fallen.

Der 39-Jährige war den Behörden bereits zuvor unter anderem wegen des Verdachts der Jagdwilderei aufgefallen. Zum Tatzeitpunkt soll der Mann seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch Jagdwilderei und den Verkauf der Beute erzielt haben. Seit April 2020 durfte er nach Behördenangaben weder Waffen besitzen noch kaufen oder leihen. Auch seinen Jagdschein habe der Verdächtige nur bis Ende März 2020 besessen.

Den Ermittlungen zufolge könnte die Ehefrau dem Angeklagten geholfen haben. Sie habe die Flinte 2021 gekauft sowie das Gewehr in einem Waffengeschäft im Saarland erworben und die Waffen legal besessen. «Die näheren Umstände, wie der 39-Jährige in den Besitz der Tatwaffen kam, sind Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die Ehefrau wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz», hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern vor Prozessbeginn erklärt. Die mutmaßlichen Tatwaffen waren im Saarland sichergestellt worden.

Nach etwa einer Stunde vertagte das Gericht den Prozess auf nächsten Montag (27.6., 9.00 Uhr). Bis zum 9. September sind 14 Termine vorgesehen, mehrere Sachverständige und eine Vielzahl von Zeugen sind geladen. Beide Angeklagte werden außerdem der gemeinschaftlichen nächtlichen Jagdwilderei beschuldigt. Psychiatrische Gutachten ergaben keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

 

 

 

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