Mertin: Angehörige besser vor Verunglimpfungen schützen

Mainz (dpa/lrs) – Nach dem Urteil wegen Mordes an zwei Polizisten bei Kusel hat der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin einen besseren Schutz der Angehörigen vor Verunglimpfungen gefordert und den Bundestag zu raschem Handeln aufgerufen. Es sei für die Angehörigen belastend, dass sie Beleidigungen und Hass-Posts über die beiden Getöteten im Internet zur Kenntnis nehmen mussten, sagte der FDP-Politiker am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit könnten solche Taten strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn ein Angehöriger der verstorbenen Personen dies beantragt. Mertin verwies auf eine rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative, wonach die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen ermitteln kann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.

«Damit sind insbesondere Fälle wie dieser gemeint, bei denen es sich um eine Vielzahl solcher verunglimpfender Äußerungen handelt», erklärte der Minister. Außerdem solle auch der Dienstvorgesetzte von Verstorbenen berechtigt sein, den Strafantrag zu stellen. Die Gesetzesinitiative liege derzeit dem Bundestag zur Entscheidung vor. «Die von uns vorgeschlagenen Regelungen wären eine echte Erleichterung sowohl für die emotional stark belasteten Angehörigen als auch für die Strafverfolgungsbehörden», sagte Mertin. Es sei zu hoffen, dass der Bundestag die vom Bundesrat im April beschlossene Gesetzesänderung «im Interesse eines wirksamen Opferschutzes möglichst bald aufgreift».

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