Künftig in Ausnahmefällen größere Kita-Gruppen möglich

Kiel (dpa/lno) – In Ausnahmefällen dürfen Kita-Gruppen in Schleswig-Holstein angesichts der Flüchtlingslage künftig befristet bis Ende des kommenden Kitajahres 25 statt bislang 22 Mädchen und Jungs angehören. Der Landtag beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Kita-Gesetzes. Hintergrund ist der derzeitige Zuzug von Flüchtlingsfamilien mit Kindern aus der Ukraine.

Sozialminister Heiner Garg (FDP) sagte, es gehe um bestmögliche Hilfe für die aus dem Kriegsgebiet angekommenen Menschen. «Wir werden dafür Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Formen der Betreuung und Begleitung ukrainischer Familien schaffen.» Sein Ministerium rechnet mit etwa 2000 ukrainischen Kindern, die künftig die Kitas im Norden besuchen könnten.

Die SPD lehnte die Pläne ab. Die Belastung der Erzieherinnen und Erzieher sei bereits sehr groß, sagte die Sozialpolitikerin Birte Pauls. Größere Gruppen könnten dazu führen, dass noch mehr Menschen diesem Beruf den Rücken kehrten.

Außerdem will das Land zusätzliche niedrigschwellige Betreuungs- und Unterstützungsangebote in Sozialräumen schaffen, beispielsweise in Familienzentren oder Kita-Räumen. Dafür stellt der Landtag 15 Millionen Euro bereit. Diese Angebote sollen Familien entlasten und ihnen Zeit geben, gemachte Erfahrungen bewältigen zu können. Zudem sollen geflüchtete Kinder grundsätzlich nach drei Monaten Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege erhalten.

 

 

 

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