Michelbach: Verwaltungsgericht Trier lehnt Eilantrag eines Bewohners ab

Trier/Michelbach. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Eilantrag eines Bewohners von Gerolstein-Michelbach auf baupolizeiliches Einschreiten des Landkreises Vulkaneifel gegen die Nutzung eines ehemaligen Hotels als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge abgelehnt. Das geht aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Weiterlesen

Großes historisches Gebäude aus der Froschperspektive mit roter Fassade.

Parlament für mehr Geld für Landesbeamte: Abstimmung vertagt

Großes historisches Gebäude aus der Froschperspektive mit roter Fassade.
Das Deutschhaus in Mainz, Sitz des Landtags von Rheinland-Pfalz. Foto: Arne Dedert/dpa

Mainz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich umfassend für höhere Bezüge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land ausgesprochen. Die Mitarbeitenden seien die Stütze des Staatshandelns, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am Donnerstag im Parlament in Mainz. Sie verteidigten die Demokratie im Land. Weiterlesen

Dreyer befürwortet gemeinnützige Arbeit für Asylsuchende

Mainz. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hält gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber auf freiwilliger Basis für eine gute Sache. „Die Leute kommen an und haben einfach etwas Sinnvolles zu tun und können sich nebenher noch ein bisschen Geld verdienen“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Mainz. „Deshalb ist das eigentlich attraktiv.“ Weiterlesen

Sorgen wegen Ummeldung ukrainischer Autos in Deutschland

Mainz/Kaiserslautern/Trier. Bis Ende März müssen ukrainische Menschen in Deutschland ihre Autos ummelden. «Die Leute sind teilweise verunsichert und besorgt», sagte eine Sprecherin der Stadt Kaiserslautern zu Gesprächen mit Betroffenen. Weiterlesen

Trend geht nach oben: Zahl der Asylklagen nimmt wieder zu

Trier (dpa/lrs). Mit dem wachsenden Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland steigt die Zahl der Asylklagen in Rheinland-Pfalz wieder. «Der Trend geht nach oben», sagte der Präsident des im Land zentral für diese Fälle zuständigen Verwaltungsgerichts Trier, Heribert Kröger, der Deutschen Presse-Agentur. Bis Ende Mai seien knapp 1800 Klage- und Eilverfahren in Sachen Asyl eingegangen. Auf das laufende Jahr hochgerechnet würde das gut 4200 Verfahren bedeuten – und somit ein Plus von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

«Wir kommen allerdings von einer niedrigen Basis», sagte Kröger. Denn seit dem Höhepunkt der Klagewelle 2017 mit rund 14 200 Asylklagen waren die Zahlen rückläufig – und lagen im vergangenen Jahr bei knapp 3200. «Jetzt sehen wir eine Trendumkehr», sagte der Jurist, der seit vergangenem September im Amt ist. Noch sei das Pensum für das Team gut zu schaffen. «Aber wir müssen aufpassen. Wir halten die Augen offen», sagte Kröger.

Die Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deuteten darauf hin: «Dass deutlich mehr Verfahren hier anhängig werden können und darauf bereiten wir uns vor.» Die Entwicklung erreiche die Verwaltungsrichter stets zeitversetzt. Man habe aber «vollstes Vertrauen», dass das Gericht bei stärker steigenden Zahlen wieder mehr Personal zugewiesen bekomme, sagte Kröger.

In der Hoch-Zeit der Verfahren vor sechs Jahren zählte das Gericht 38 Richter. Die Zahl der Kammern war damals auf neun aufgestockt worden, heute seien es acht Kammern mit insgesamt 24 Richtern – plus zwei Kammern für Disziplinarsachen. Die Menschen klagten, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder weil sie einen umfassenderen Schutzstatus haben wollten, berichtete Kröger. Die Art des zuerkannten Schutzes entscheide auch darüber, ob Familie aus dem Heimatland nachziehen könne oder nicht.

Die meisten Antragssteller kämen aus Syrien, gefolgt von Pakistan, der Türkei, Afghanistan, Ägypten und Somalia. Es gebe aber auch vereinzelt Asylklagen von Menschen aus Ländern wie Guatemala, Malaysia oder den USA. «Das kommt selten vor, aber es kommt vor. Ausschließen kann man eigentlich gar nichts», sagte der 63-Jährige.

Es seien menschliche Schicksale, die die Richterinnen und Richter in den Verhandlungen bewegten, sagte Kröger. Viele der Antragsteller kämen «aus sehr bedrückenden Verhältnissen». Und wenn man entscheiden müsse, ob es einen Grund gebe, den Menschen nicht abzuschieben, seien dies «schwierige Fragen, die mitunter doch recht belastend sind».

In rund 80 Prozent der Verfahren am Verwaltungsgericht Trier gehe es um Asylrecht, sagte der Präsident. Daneben stehe eine breite Palette von Sachgebieten wie Bau-, Polizei-, Kommunal- und Versammlungsrecht im Fokus. «In der Corona-Zeit haben wir uns beispielsweise viel mit Versammlungsverboten beschäftigt.» Landesweit zuständig ist das Trierer Gericht auch für Disziplinarverfahren von Bundes- und Landesbeamten.

Bei der Dauer der Bearbeitung der Asylklagen steht das Gericht in Trier bundesweit an der Spitze. 2022 dauerte ein Hauptverfahren im Schnitt 4,8 Monate. In diesem Jahr liege man bei 3,6 Monaten, sagte Kröger. Laut Bamf dauerte 2022 ein Verfahren im bundesweiten Schnitt 26,5 Monate.

Die Asylklagen-Verfahren in Trier seien seit Jahren mit Abstand die kürzesten im gesamten Bundesgebiet, sagte auch Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer vor kurzem in Trier. Die anderen Verwaltungsgerichte in Deutschland «rätseln über dieses Geheimnis». Kröger: «Es gibt kein Geheimnis. Wir haben eine extrem hohe Motivation und arbeiten möglichst effektiv.»

Laut Sommer ist die Zahl der Asylsuchenden seit September letzten Jahres massiv gestiegen. «In diesem Jahr werden die Zahlen hoch bleiben», sagte er. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurde für 125 556 Menschen erstmals in Deutschland ein Asylantrag gestellt. Das waren fast 77 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

2022 wurden in Rheinland-Pfalz rund 11.500 asylsuchende Menschen registriert. Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle waren es im Jahr 2015 fast 53.000 gewesen.

In diesem Jahr sind laut Integrationsministerium bis Mitte Juni über das bundesweite Verteilsystem bereits rund 5300 asylsuchende Menschen in Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Das seien 1400 mehr als im Vorjahreszeitraum. Zusätzlich zu den Asylsuchenden befinden sich laut Ministerium rund 44.800 Menschen mit Ukraine-Bezug im Land.

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Bundestag beschließt neues Einwanderungsrecht

Berlin (dpa). Der Bundestag hat eine Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und eine Ausweitung der sogenannten Westbalkanregelung beschlossen. In der abschließenden Debatte dazu prallten am Freitag im Bundestag sehr unterschiedliche Einstellungen zur Migration aufeinander.

Die Ampel-Fraktionen betonten den Nutzen der erleichterten Einwanderung für die Wirtschaft. Die Union kritisierte die aus ihrer Sicht zu geringen Anforderungen an arbeitswillige Ausländer aus Nicht-EU-Staaten. Um mehr Arbeitskräfte auch im Inland zu gewinnen, wurde am Freitag außerdem ein Gesetz der Ampel für Aus- und Weiterbildung beschlossen.

Die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen votierten in der namentlichen Schlussabstimmung nahezu geschlossen mit Ja. Lediglich die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg enthielt sich der Stimme. Die anwesenden Abgeordneten von Union und AfD stimmten laut Bundestagsverwaltung alle mit «Nein». In der Summe stimmten 388 Abgeordnete mit Ja. 242 Parlamentarier lehnten den Entwurf ab. 31 Abgeordnete enthielten sich.

Teuteberg kritisiert Streichung von «Begrenzung»

Teuteberg erklärte auf Nachfrage, sie sei für die Einwanderung von Fachkräften. Sie halte es aber für falsch, dass die Wörter «und Begrenzung» aus dem ersten Artikel des Aufenthaltsgesetzes gestrichen werden sollen, zumal dort ohnehin die humanitäre Verpflichtung Deutschlands erwähnt werde. Bislang lautet der erste Satz des Gesetzes: «Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.»

Deutschland werde durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs «das modernste Einwanderungsrecht der Welt» bekommen, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der nächste Schritt müsse nun sein, «maßgeblich Bürokratie abzubauen», um den Weg nach Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte weniger beschwerlich zu machen.

Union spricht von «Mogelpackung»

Neu ist in dem Gesetzentwurf unter anderem die sogenannte Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems. Zu den Kriterien, für die es Punkte gibt, gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. IT-Fachkräfte sollen künftig auch ohne Hochschulabschluss kommen dürfen, sofern sie bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Leichter werden soll es auch für Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind, die eine qualifizierte Tätigkeit ausüben oder in Aussicht haben.

Die Reform sei eine «Mogelpackung», kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz. Anstatt Fachkräften den Weg zu ebnen, werde das von Erwerbsmigranten eingeforderte Niveau, was Ausbildung und Sprache angeht, gesenkt. Mit ihrem neuen Punktesystem schaffe die Ampel-Koalition ein «Bürokratiemonster», sagte die CSU-Politikerin. Sie kritisierte außerdem Erleichterungen, von denen Ausreisepflichtige mit Qualifikation und Jobangebot profitieren sollen.

«Mit neuen Köpfen kommen auch neue Ideen»

Lindholz sei ideologisch verbohrt, sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Die Möglichkeit eines «Spurwechsels» für Ausreisepflichtige diene auch dazu, diese «aus der staatlichen Abhängigkeit herauszulösen».

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, sagte, Deutschland orientiere sich bei der Reform an erfolgreichen Einwanderungsländern wie Kanada, Neuseeland und Australien. «Mit neuen Köpfen kommen auch neue Ideen», fügte er hinzu. Sein Parteikollege Konstantin Kuhle verwies darauf, dass die Ampel durch eine Änderung der Beschäftigungsverordnung außerdem das Kontingent für die Westbalkanregelung von 25 000 auf 50 000 Arbeitskräfte pro Jahr verdoppeln werde. Die Regelung erlaubt auch eine Einreise von Arbeitskräften ohne besondere Qualifikation, wenn diese einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Jörg Dittrich, sagte: «Insbesondere das Baugewerbe kann von diesen zusätzlichen Arbeitskräften profitieren.»

Gökay Akbulut (Linke) sagte, es sei gut, dass Fachkräfte künftig auch ohne Wohnraumnachweis ihre Eltern und Schwiegereltern zu sich holen könnten. Dass dies erwerbstätigen Migranten ohne besondere Qualifikation, wie etwa Reinigungskräften, nicht gestattet werde, sei aber «eine Zwei-Klassen-Migrationspolitik», die ihre Fraktion ablehne.

Bundesagentur: Zu hohe bürokratische Hürden

Deutschland sei kein Einwanderungsland, sondern ein «Heimatland», sagte Norbert Kleinwächter von der AfD. Es kämen nicht zu wenige Menschen nach Deutschland, sondern zu viele Menschen, die sich nicht integrieren wollten.

Neben Faeser und Abgeordneten der Union verwiesen auch Arbeitgeber und die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf zu hohe bürokratische Hürden. Aus Sicht von BA-Vorständin Vanessa Ahuja geht die Reform in die richtige Richtung. Sie mahnte aber: «Schnellere und unbürokratische Verfahren gelingen nur mit einem gemeinsamen digitalen Austausch zwischen den beteiligten Partnern, etwa Ausländerbehörden, Visastellen und der BA.»

Die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege, Isabell Halletz, sieht durch die Reform wenig Verbesserungen für zuwanderungswillige und dringend benötigte Pflegefachkräfte. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitskräfte aus dem Ausland benötigten keine weiteren staatlichen Anwerbeprogramme, sondern standardisierte Prozesse und verbindliche Fristen. Sie betonte: «Es bringt nichts, wenn beschleunigte Verfahren auf dem Papier existieren, aber nicht in der Praxis umgesetzt werden können.»

Nach dem Bundestagsbeschluss für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz stimmte das Parlament mit den Stimmen der Ampel auch noch für deren Aus- und Weiterbildungsgesetz. Damit sollen mehr Nachwuchs- und Arbeitskräfte auch im Inland gewonnen werden. Es sieht unter anderem vor, durch die Übernahme von Unterkunfts- und Fahrtkosten junge Menschen zu ermutigen, auch weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze anzunehmen. Außerdem ist ein sogenanntes Qualifizierungsgeld als Lohnersatz geplant. Damit soll es möglich werden, Beschäftigte in Branchen im Strukturwandel freizustellen, damit sie eine Weiterbildung für neue Aufgaben im Betrieb absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

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