Haldenwang sieht AfD auf Weg nach rechtsaußen

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) – Die AfD steuert aus Sicht des Verfassungsschutzes inzwischen nahezu ungebremst in Richtung rechtsaußen. «Kräfte, die versuchen, die extremistischen Tendenzen aus der Partei zu verdrängen, nehmen wir kaum noch wahr», sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Parteiaustritte des früheren AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen und der Bundestagsabgeordneten Joana Cotar.

Zudem sei in diesem Jahr zu beobachten gewesen, «dass Rechtsextremisten wie Björn Höcke einen starken Einfluss auf die Partei bekommen haben». Obwohl Höcke beim Bundesparteitag im Juni nicht alle seiner «völkisch geprägten Anträge» habe durchsetzen können, «so trieb er die Partei doch sichtlich vor sich her».

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft – eine Einschätzung, die rund ein Jahr später in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die Partei setzt sich dagegen juristisch zur Wehr. Das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster läuft noch.

Üblicherweise prüft der Verfassungsschutz bei einem Verdachtsfall nach etwa zwei Jahren, ob sich der Verdacht erhärtet hat oder nicht. Im Fall der AfD ist nicht zu erwarten, dass diese Entscheidung vor Abschluss des Gerichtsverfahrens fallen wird. «Ohne eine Prognose hinsichtlich unserer nächsten Prüfung abzugeben, bleibt gegenwärtig ein gewisser Trend erkennbar: Es geht weiter nach rechtsaußen», sagte der Verfassungsschutz-Präsident der dpa.

Zurückhaltung beim Einsatz von V-Leuten

Bereits die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht seiner Behörde den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten aus der jeweiligen Szene. Beim Einsatz solcher V-Leute ist man allerdings, was Parteien angeht, inzwischen sehr zurückhaltend und vorsichtig. Denn das erste von zwei erfolglosen Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD war 2003 wegen der zahlreichen V-Leute, die der Verfassungsschutz auch in der Führungsriege der Partei hatte, eingestellt worden.

Dass «die rechtsextremistischen Strömungen» in der AfD stetig an Bedeutung gewännen, sei aber auch ohne solche Methoden augenfällig, betonte Haldenwang. Er sagte: «Da brauche ich gar nicht so sehr über die Ergebnisse unserer nachrichtendienstlichen Bemühungen zu sprechen, schon das, was mit öffentlichen Mitteln wahrnehmbar ist, bestätigt diese Einschätzung.» Der Verfassungsschutz beobachte hier allerdings Unterschiede zwischen den verschiedenen Ebenen der Partei. Auf Bundesebene vermeide man eher klare rechtsextremistische Äußerungen, «je tiefer man aber in die Parteistrukturen blickt, desto sichtbarer werden die fremdenfeindlichen, antisemitischen, völkischen und die Würde von Menschen verletzenden Äußerungen».

Mit Blick auf die jüngsten Festnahmen in der «Reichsbürger»-Szene erklärte der Chef des Inlandsgeheimdienstes, es sei besorgniserregend, wie schnell es diesem Zusammenschluss gelungen sei, sich bundesweit zu vernetzen. Zu der «heterogenen Mischszene», die hier zu beobachten sei, zählten sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter, teilweise auch Rechtsextremisten, aktive oder ehemalige AfD-Mitglieder, Anhänger verschiedener Verschwörungserzählungen sowie Menschen, die dem vom Verfassungsschutz im April 2021 eingerichteten neuen Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates» zuzurechnen seien. «Die einigende Klammer der Akteure ist die Ablehnung und Überwindung des Systems der Bundesrepublik Deutschland», stellte Haldenwang fest.

«Reichsbürger» debattierten über Auslöser für Tag X

Die Bundesanwaltschaft hatte am 7. Dezember bei einer Großrazzia 25 Menschen festnehmen lassen. 22 von ihnen wirft sie vor, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System stürzen wollte. Bei den drei anderen geht es um Unterstützung. In dem Verfahren gibt es laut Bundesinnenministerium bislang 54 Beschuldigte. Unter den Festgenommenen ist die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. Gegen sie läuft inzwischen ein Disziplinarverfahren, das vom Landgericht Berlin eingeleitet wurde.

Er rechne damit, dass noch weitere Menschen ermittelt würden, die der Gruppierung zuzurechnen seien, sagte Haldenwang. Es wäre übertrieben, hier von der sprichwörtlichen Spitze des Eisbergs zu sprechen. Doch die Ermittlungen ließen vermuten, dass es weitere Beteiligte gebe.

Die Gruppe habe intern diskutiert, was den Umsturz am sogenannten Tag X auslösen sollte, berichtete Haldenwang. Die einen hätten auf ein Naturereignis gewartet, andere auf die Eskalation eines militärischen Konflikts. Wieder andere hätten gemutmaßt, der Tod der britischen Königin Elisabeth II. könne ein Zeichen sein. «Und insofern entstand eine gewisse Unruhe in der Gruppe. Wann geht es endlich los?»

Haldenwang: Diese Gruppe ist gefährlich

Der Verfassungsschutz-Chef warnte davor, die Gruppe aufgrund ihrer kruden Ideen zu verharmlosen. Er sagte: «Schon wegen ihrer Irrationalität und des Zugangs zu Waffen ist diese Gruppe gefährlich.» Nicht in dem Sinne, dass man ernsthaft Sorge hätte haben müssen, ein Putsch hätte gelingen können – «dazu waren es zu wenig Leute mit den falschen Mitteln». Doch auch ein versuchter Umsturz hätte schon «enorm schlimme Konsequenzen» haben können.

Der Verfassungsschutz richte seinen Blick auch auf Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten, die sich um die «Schaffung eines autarken Rückzugsgebiets für ein Leben unter Gleichgesinnten» sowie um die «Anschlussfähigkeit der eigenen ideologischen Vorstellungen» bemühten. Zu beobachten sei der Ankauf entsprechender Liegenschaften in einigen ostdeutschen Flächenländern sowie in Norddeutschland. Einige dieser Kollektive seien geprägt von diffus-esoterischen Vorstellungen, teilweise stünden aber auch «klare rechtsextremistische Ideologien» dahinter. Auch «aktionsorientierte Rechtsextremisten oder Akteure der Neuen Rechten» bemühten sich um die Vereinnahmung von einzelnen Ortschaften oder Regionen. Dabei seien oft «rassistische oder antisemitische Narrative» festzustellen.

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Karlsruhe verhandelt über neue Analyse-Software der Polizei

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem wichtigen Urteil zu neuartigen Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei mit einer speziellen Analyse-Software. Das Computersystem, das große Datenmengen durchforstet, um Strukturen und Netzwerke von Verdächtigen zu identifizieren, ist schon in ersten Bundesländern im Einsatz – und andere könnten bald folgen.

Die Klägerinnen und Kläger warnten in der Verhandlung in Karlsruhe davor, dass auf diese Weise auch unbescholtene Menschen ins Visier geraten. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hingegen warb für die Technik: Die Sicherheitsorgane müssten mit der Digitalisierung Schritt halten. Weiterlesen

Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen am Start

Saarbrücken (dpa/lrs) – Das Justizministerium im Saarland startet ein Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Dabei werden Personen, denen eine Haftstrafe droht, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können, vorab von Sozialarbeitern zu Hause besucht und über Möglichkeiten zur Haftvermeidung informiert, teilte das Ministerium am Dienstag in Saarbrücken mit. Denkbar seien beispielsweise die Vereinbarung von geringeren Ratenzahlungen oder das Erbringen von gemeinnütziger Arbeit etwa im Programm «Schwitzen statt Sitzen». Weiterlesen

Prozessbeginn wegen versuchten Mordes an Ex-Frau

Hamburg (dpa) – In einem Prozess wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung hat der Angeklagte vor dem Hamburger Landgericht zunächst geschwiegen. Ihr Mandant werde zunächst keine Angaben machen, sagte dessen Verteidigerin am Dienstag, es sei jedoch eine längere Einlassung geplant. Dann werde sich der 29-Jährige auch ausführlich zu seinem Leben äußern. Am ersten Prozesstag wurden zunächst die Anklage verlesen und mehrere Notrufe vom Tatmorgen vorgespielt. Weiterlesen

Urteil: Flüchtlingsaufnahme nur mit Vermieter-Zustimmung

München (dpa) – Nach einem Urteil des Amtsgerichts München brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters. Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die seitdem im Dachgeschoss des Hauses wohnen. Die Vermieter wollten das unterbinden. Das Gericht wies die Klage, die vom Mieterverein München unterstützt wurde, am Dienstag ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterverein teilte mit, das Urteil prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen zu wollen. Man erhoffe sich eine bundesrechtliche Klärung. Weiterlesen

Ehemalige KZ-Sekretärin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Itzehoe (dpa) – Die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof, Irmgard F., ist der Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig. Das Landgericht Itzehoe verurteilte die 97-Jährige am Dienstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Nach Festellung der Strafkammer war die Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Weiterlesen

Halle-Attentäter nach Geiselnahme nun in Bayern inhaftiert

Magdeburg/Burg/Augsburg (dpa) – Gut eine Woche nach der Geiselnahme im Gefängnis in Burg bei Magdeburg ist der Halle-Attentäter nach Bayern verlegt worden. Am frühen Morgen wurde der 30-Jährige per Hubschrauber nach Augsburg geflogen, wie das Justizministerium in Magdeburg mitteilte.

Die Verlegung wurde von einer bewaffneten Spezialeinheit des sachsen-anhaltischen Justizvollzugs durchgeführt und von Spezialkräften der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Freistaats Bayern begleitet. Offen ist, wie lange der Attentäter von Halle in der JVA Augsburg-Gablingen bleiben wird.

Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg

Der Strafgefangene hatte Montagabend vergangener Woche in der Justizvollzugsanstalt Burg nacheinander zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht und wollte sich den Weg in die Freiheit erzwingen. Er zwang die Beamten, ihm den Weg Richtung Freigelände inmitten der Gefängnismauern aufzuschließen. Er wurde nach weniger als einer Stunde überwältigt. Dabei wurde der 30-Jährige verletzt. Die Bediensteten blieben laut Justizministerium äußerlich unverletzt, wurden aber betreut. Nach einem solch schwerwiegenden Vorfall ist es üblich, einen Gefangenen aus Sicherheitsgründen zu verlegen.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen Geiselnahme. Sie hat etwa zu klären, wie es zur Tat kommen konnte. Der Attentäter soll einen mutmaßlich selbstgebastelten Gegenstand gehabt haben. Damit brachte er den ersten Bediensteten in seine Gewalt, als er zur Nacht in seine Zelle eingeschlossen werden sollte. Die Anstaltsleiterin der JVA Burg beschrieb den Gegenstand in der vergangenen Woche als gerolltes Blatt Papier, das mit einem Bleistift verstärkt gewesen sei, und an dem sich ein Stück Metall wie eine Art Scharnier befunden habe.

Attentat auf eine Synagoge in Halle 2019

Der rassistische und antisemitische Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen und verletzte weitere. Auch damals hatte er selbstgebaute Waffen dabei.

Der Attentäter von Halle gilt als schwieriger und unkooperativer Gefangener. Am Pfingstwochenende 2020 hatte er etwa versucht, aus der JVA Halle zu fliehen. Während eines Hofgangs war er über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und hatte fünf Minuten ohne Aufsicht nach Auswegen aus dem Gefängnis gesucht, bevor ihn Justizbedienstete wieder schnappten. Im Gefängnis in Burg soll er die Tür zu seiner Zelle einmal mit Papier verkeilt haben. Insidern zufolge bindet der Häftling viel Energie des Personals und sorgt damit durchaus auch dafür, dass sich gewohnte Abläufe für andere Gefangene nicht immer einhalten lassen.

Karlsruhe: Was darf die Polizei mit neuer Analyse-Software?

Karlsruhe (dpa) – Ein Klick – und eine spezielle Software fügt aus vielen kleinen Einzelinformationen das Profil eines Verdächtigen zusammen: Was der Polizei die Arbeit massiv erleichtern soll, alarmiert Bürgerrechtler und Datenschützer. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte Data Mining anhängig. Heute werden zwei davon vor dem Ersten Senat in Karlsruhe verhandelt.

Angestoßen hat das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die mögliche Grundrechts-Verletzungen gezielt vor Gericht bringt. Verfahrenskoordinatorin Sarah Lincoln vergleicht die automatisierte Datenauswertung mit einem «hyperintelligenten Google für Polizisten». Die Software durchforste riesige Datenbestände, um neue Ermittlungsansätze und Verdachtsmomente zu generieren. Weiterlesen

Untersuchungsausschuss: Bislang 215 Zeugen und 36 Sitzungen

Mainz (dpa/lrs) – Der Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags zur Flutkatastrophe im Ahrtal hat bislang 215 Zeugen vernommen. Das teilte die Landtagsverwaltung auf Anfrage mit. Einige Zeugen seien mehrfach vor dem Gremium aufgetreten. Zudem wurden insgesamt 18 Sachverständige befragt, einer davon zweimal. Bis einschließlich am vergangenen Freitag tagte der Ausschuss in 36 Sitzungen rund 250 Stunden lang, den überwiegenden Teil öffentlich. Über die Arbeit des Gremiums sind bereits jede Menge Protokolle angefertigt worden: Bis zum 9. Dezember füllen sie 5959 Seiten. 867 Seiten betreffen die Treffen der Ausschussmitglieder hinter verschlossenen Türen, der Rest bezieht sich auf die öffentlichen Sitzungen. Weiterlesen

Kronzeuge beschreibt «System des organisierten Betrugs»

München (dpa) – Im Wirecard-Prozess hat der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft den früheren Vorstandschef Markus Braun als maßgebliche Figur bei jahrelangem Milliardenbetrug beschuldigt.

«Wirecard war ein Krebsgeschwür», sagt der mitangeklagte Manager Oliver Bellenhaus heute vor dem Landgericht München. «Es gab ein System des organisierten Betrugs.» Braun sei ein «absolutistischer CEO» gewesen. «Wenn er etwas sagte, wurde es so gemacht.» Braun und Bellenhaus sitzen beide seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft, dritter Angeklagter ist der frühere Wirecard-Chefbuchhalter. Weiterlesen

Grüne: FDP darf sich Waffenrechts-Reform nicht verschließen

Berlin (dpa) – Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, hat an die FDP appelliert, sich einer Verschärfung des Waffenrechts nicht zu verschließen.

«Bei über 50 Personen wurden bei der Reichsbürger-Razzia fast 100 Waffen in legalem Besitz festgestellt», sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Sogar ein Waffenhändler war unter den Durchsuchten. Das zeigt natürlich, dass wir Rechtsextreme effektiver entwaffnen müssen. Wir müssen aber auch schauen, wie wir den Zugang zu Waffen für Extremisten wie Reichsbürger erschweren.»

Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht novellieren. Dabei geht es einerseits um einen besseren Austausch zwischen der Polizei und den Waffenbehörden. Außerdem will Faeser kriegswaffenähnliche, halbautomatische Waffen in Privatbesitz verbieten. Die Pläne sieht unter anderem die FDP kritisch. Weiterlesen

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