Trierer Bischof als Zeuge in Nötigungsprozess erwartet

Saarbrücken/Trier (dpa/lrs) – Im Saarbrücker Prozess wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen einen früheren Pfarrer aus dem Bistum Trier wird am Mittwoch der Trierer Bischof Stephan Ackermann als Zeuge erwartet. Der 69 Jahre alte Pfarrer im Ruhestand muss sich seit Montag vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Laut Anklage soll er 1997 im saarländischen Freisen einen 14-jährigen Messdiener gedrängt haben, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte den Vorwurf zurückgewiesen.

Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln, dem Kirchengericht, gemacht hatte. Weiterlesen

Mutmaßliche jesidische Ex-Sklavin als Zeugin im IS-Prozess

Koblenz (dpa) – Im Koblenzer Prozess um eine als IS-Anhängerin angeklagte Frau wird an diesem Mittwoch (12.00 Uhr) ihre einstige mutmaßliche Sklavin als Zeugin erwartet. Die Jesidin sollte laut dem Oberlandesgericht (OLG) eigens aus dem Irak nach Deutschland fliegen, um hier an voraussichtlich drei Verhandlungstagen auszusagen. Die Schlüsselzeugin ist auch Nebenklägerin in dem Prozess vor einem Staatsschutzsenat. Die Jesidin soll noch heute unter ihren erlittenen Qualen als Sklavin leiden.

Die Bundesanwaltschaft wirft der angeklagten Deutschen vor, Mitglied in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) gewesen zu sein. Der 37-Jährige werden unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Sie hatte einst in Idar-Oberstein gelebt. Laut OLG hat sie sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Weiterlesen

Wilderei-Prozess gegen verurteilten Polizistenmörder

Neunkirchen (dpa) – Gegen den wegen Mordes an zwei Polizisten nahe Kusel zu lebenslanger Haft verurteilten Mann hat am Dienstag vor dem Amtsgericht im saarländischen Neunkirchen ein weiterer Prozess begonnen. Dort muss sich der 39-Jährige wegen Jagdwilderei, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie der falschen Verdächtigung verantworten.

Dem Saarländer wird konkret vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dies soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Um die Aufdeckung der zuvor begangenen Wilderei zu verhindern, soll der heute 39-Jährige auf den Zeugen zugefahren sein. Dieser habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Weiterlesen

BGH prüft: Wann muss die Schufa die alten Schulden löschen?

Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Wie lange dürfen die Schufa und andere Auskunfteien speichern, dass jemand eine Privatinsolvenz hinter sich hat? Das prüft heute der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Betroffener will die Schufa mit seiner Klage zur Löschung des Eintrags zwingen. Er könne deshalb keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und nicht einmal ein Bankkonto eröffnen.

Wen das alles betrifft

Eine Verbraucherinsolvenz – oder umgangssprachlich Privatinsolvenz – soll überschuldeten Menschen die Chance geben, nach einer gewissen Zeit frei von Forderungen noch einmal von vorn anzufangen. Solange das Verfahren läuft, werden das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nur das zum Leben Notwendige darf man behalten. Der Vorteil: Restliche Schulden werden am Ende erlassen.

Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2021 mehr als 78.600 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Wirtschaftsauskunftei Crif zählte für dasselbe Jahr etwas mehr als 109.000 Privatinsolvenzen und rechnete im Oktober 2022 mit rund 100.000 Fällen im Gesamtjahr. Laut Crif geht es dabei nicht unbedingt um sehr große Summen: Ein Großteil der Betroffenen hatte demnach Schulden von knapp unter 10.000 Euro. Die Zahl der überschuldeten Menschen liegt deutlich höher – nach dem «Schuldneratlas» der Auskunftei Creditreform waren es 2022 knapp 5,9 Millionen.

Die Dauer des Insolvenzverfahrens wurde zuletzt schrittweise von sechs auf drei Jahre verkürzt. Der Kläger, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit Schulden hatte, durchlief zwischen 2013 und 2019 noch das lange Verfahren. Anschließend wurde ihm die sogenannte Restschuldbefreiung erteilt.

Worum es vor Gericht geht

Erteilte Restschuldbefreiungen werden amtlich bekanntgemacht, auf dem Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de.  Dort ist die Information sechs Monate lang abrufbar. Auskunfteien wie die Schufa greifen darauf zu und speichern die Daten bei sich drei Jahre lang.

Die Frage ist, ob das noch zulässig ist, denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. In dem Fall, der jetzt beim BGH höchstrichterlich geklärt wird, war das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) zuletzt der Ansicht, dass der Eintrag wie auf dem Behörden-Portal nach sechs Monaten zu löschen ist. «Denn es liegt auf der Hand, dass das Ziel, einem Schuldner (…) einen Neustart zu ermöglichen, durch eine weitere Publizität der früheren Insolvenz erschwert wird.»

Ein ganz ähnlicher Fall beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof (EuGH), nach einer Vorlage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Es wäre deshalb auch denkbar, dass die obersten deutschen Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe erst einmal das Luxemburger Urteil abwarten, bevor sie selbst entscheiden.

Was für die Auskunfteien auf dem Spiel steht

Bei der Schufa waren im dritten Quartal 2022 rund 302.000 Menschen mit Restschuldbefreiung erfasst. Nur bei ungefähr 41.000 davon war diese Information noch kein halbes Jahr alt. Bei den restlichen 261.000 müsste sie bei einer Niederlage also gelöscht werden.

Laut Schufa hätte das auch negative Auswirkungen für alle, die ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen. «Durch eine auf sechs Monate verkürzte Speicherdauer entfallen hochrelevante Informationen zur umfassenden Einschätzung der Bonität von Personen», teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. «Unternehmen müssen ein höheres Zahlungsausfallrisiko in Kauf nehmen, Kosten durch Zahlungsausfälle müssen durch alle Kunden mitgetragen werden.»

Nach einer eigenen Auswertung der Schufa haben Menschen, die schon einmal insolvent waren, in den ersten drei Jahren danach ein erhöhtes Risiko für eine Zahlungsstörung. Nach den Daten aus den Jahren 2018 bis 2021 fielen 15,27 Prozent der Personen mit Restschuldbefreiung negativ auf. Bei allen anderen waren es nur 4,35 Prozent.

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Verurteilter Polizistenmörder wegen Jagdwilderei vor Gericht

Neunkirchen (dpa) – Der nach den Polizistenmorden in der Westpfalz verurteilte 39-Jährige muss sich von heute (9.00 Uhr) an erneut vor einem Gericht verantworten. Dabei geht es am Amtsgericht im saarländischen Neunkirchen unter anderem um den Verdacht der Jagdwilderei, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Weiterlesen

Ehemaliger Pfarrer weist Vorwürfe zurück

Saarbrücken/Trier (dpa) – Ein Pfarrer im Ruhestand aus dem Bistum Trier muss sich seit Montag wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Er soll einen 14-jährigen Messdiener gedrängt haben, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Saarbrücke wies der 69-Jährige den Vorwurf «mit Nachdruck» zurück. «Das angebliche Nötigungsdelikt hat nicht stattgefunden, und ich bin zuversichtlich, dass sich das auch im Verlauf des Prozesses herausstellen wird», sagte er. Angaben zu seiner Person wollte er vor Gericht nicht machen. Weiterlesen

Auto für Geldautomatensprenger gemietet: Bewährungsstrafe

Mainz (dpa/lrs) – In einem Prozess um Beihilfe zu Geldautomatensprengungen ist ein 20 Jahre alter Angeklagter vom Landgericht Mainz zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Montag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Heranwachsende soll im Februar 2022 in Mülheim an der Ruhr einen schnellen Wagen gemietet haben. Vor Gericht hatte er gesagt, nicht gewusst zu haben, wofür das Auto gebraucht werde. Es sei ihm darum gegangen, einen schnellen Wagen fahren zu dürfen. Weiterlesen

Nach Tod beim CSD: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Von Carsten Linnhoff, dpa

Münster (dpa) – Ganz in Schwarz gekleidet sitzt der Angeklagte zwischen seiner Pflichtverteidigerin und seinem Anwalt. Nervös hört er zu, als der Staatsanwalt am Montag vor dem Landgericht Münster die Anklage verliest. Der 20-Jährige beugt sich mal nach vorne, dann rutscht er auf seinem Stuhl wieder zurück. Die Anklage ist sich sicher: Der erfahrene Boxer wollte beim Christoper Street Day (CSD) 2022 in Münster zwar nicht töten, aber mit seinen Schlägen verletzen. Deshalb lautet die Anklage gegen ihn auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Bundesweit hatte der Fall vor sechs Monaten für Entsetzen gesorgt: Der 20-Jährige soll beim CSD zuerst mehrere Teilnehmer im Vorbeigehen beleidigt haben. Leicht alkoholisiert sei er gewesen. «Er war aus Neugier auf den CSD gekommen», sagt der Vertreter der Anklage.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Malte C. bewies laut Anklage Zivilcourage und stellte sich zwischen den Angeklagten und die CSD-Teilnehmer. Demnach waren drei Frauen betroffen, von denen eine später gegenüber der Polizei ihr Geschlecht als männlich angab. Sie wurden vom Angeklagten zuerst beschimpft und nach einer Abweisung aggressiv beleidigt.

Der 20-Jährige habe Malte C. dann auf die Brust und mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Er schlug nach dem Angriff mit dem Hinterkopf aufs Pflaster auf und starb Tage später im Krankenhaus an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Der Anwalt des Angeklagten, Siegmund Benecken, beantragte kurz nach Prozessbeginn, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sein Mandant sich zur Sache einlassen und dabei möglicherweise auch zu seiner sexuellen Orientierung äußern werde. Und so mussten Zuschauer und Medien den Verhandlungssaal verlassen.

Zur Fragen der sexuellen Orientierung machte ein Sprecher des Landgerichts zum Schutz des heranwachsenden Angeklagten keine Angaben. Ansonsten habe der 20-Jährige alle Vorwürfe aus der Anklage eingeräumt. An Beleidungen von Teilnehmerinnen konnte er sich nicht mehr erinnern. Wenn die Zeuginnen das so angegeben hätten, würde es aber wohl stimmen, sagte der Angeklagte demnach laut Sprecher.

Der Angeklagte ist ein erfahrener Boxer

Warum er die Frauen, von denen eine später gegenüber der Polizei ihr Geschlecht als männlich angab, beleidigt hatte, wisse er nicht mehr. Bevor er Malte C. mit Schlägen angegriffen habe, sei der 25-Jährige mit freiem Oberkörper auf ihn zugekommen. Der Angeklagte habe sich da schon vorgestellt, mit ihm zu kämpfen.

Der angeklagte Russe gilt als erfahrener Boxer. Von seiner Statur her wirkt er im Gerichtssaal normal groß, nicht besonders kräftig. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom November hatte der Angeklagte nach seiner Festnahme gegenüber einer Gutachterin Fragen beantwortet. Der Psychiaterin sagte er, die ihm vorgeworfene Tat sei «nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen». Laut der Gutachterin ist die Tat nicht auf eine homophobe oder queerfeindliche Einstellung des Mannes zurückzuführen.

Die Anklage führt die Tat auf eine Persönlichkeitsstörung zurück, bei der die Rechte anderer generell missachtet und verletzt würden. Auch alkoholbedingt sei der Mann aggressiv und gewaltbereit gewesen. Aber: Seine Steuerungsfähigkeit war laut Gutachterin nicht erheblich beeinträchtigt.

Ob der 20-Jährige als Heranwachsender nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht (ab 21 Jahren) verurteilt wird, will das Gericht nach den Zeugen- und Gutachteraussagen entscheiden. Die Frage ist, ob bei dem Angeklagten eine Entwicklungsverzögerung vorliegt.

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe. So unterscheiden sich die Unterbringungen in der Jugendhaft erheblich von einem Erwachsenengefängnis.

Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge drohen dem Angeklagten mindestens drei Jahre Gefängnis. Im Jugendstrafrecht gilt auch bei Straftaten wie Totschlag oder Mord eine Obergrenze von zehn Jahren.

Das Landgericht hat bis Mitte April neun weitere Verhandlungstermine angesetzt.

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Elternzeit eines Richters verschiebt VW-Dieselprozess

Braunschweig (dpa) – Der erste große Strafprozess zur Aufarbeitung der VW-Dieselaffäre in Deutschland verzögert sich weiter. Das Landgericht Braunschweig kündigte an, die seit September 2021 laufende Hauptverhandlung um gut zwei Monate unterbrechen zu müssen. Wieder aufgenommen werden soll sie am 18. April. Grund sei, dass ein Mitglied des Richterkollegiums eine Elternzeit antrete.

Vor Gericht stehen vier frühere Führungskräfte des Wolfsburger Konzerns. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen im Zusammenhang mit den gefälschten Abgasdaten, die 2015 den Abgasskandal auffliegen ließen, unter anderem banden- und gewerbsmäßigen Betrug vor. Die Anklage richtet sich auch gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn – dieser konnte es bisher aber aufgrund ärztlicher Atteste vermeiden, persönlich erscheinen zu müssen. Sein Verfahren wurde von der Kammer abgetrennt. Weiterlesen

Demonstration gegen Justizreform vor Parlament in Jerusalem

Jerusalem (dpa) – Tausende von Israelis haben vor dem Parlament in Jerusalem gegen die geplante Justizreform im Land protestiert. Sie schwenkten israelischen Flaggen und hielten Protestschilder in die Höhe. «Wir retten die Demokratie», stand auf einem davon. Landesweit kam es zu weiteren Protesten. Mitglieder zahlreicher Berufsgruppen nahmen an einem Streik teil.

Der Justizausschuss der Knesset billigte heute schon einen Teil der umstrittenen Reform. Insgesamt sind für eine Gesetzesänderung noch drei Lesungen im Parlament notwendig. Bei der Debatte in dem Ausschuss kam es zu tumultartigen Szenen. Mitglieder der Opposition machten ihren Protest lautstark deutlich, sprangen über Tische und riefen immer wieder: «Schande, Schande, Schande!» Kurz darauf wurden sie von Ordnern aus dem Raum gezerrt. Eine Abgeordnete der Oppositionspartei Israel Beitenu brach angesichts der Lage in Tränen aus. Weiterlesen

Braun weist im Wirecard-Prozess alle Anklagepunkte zurück

München (dpa) – Im Prozess um den mutmaßlichen Milliardenbetrug beim früheren Dax-Konzern Wirecard weist der ehemalige Vorstandschef Markus Braun sämtliche Vorwürfe der Anklage zurück. «Ich hatte keinerlei Kenntnisse von Fälschungen oder Veruntreuungen», sagte Braun am Montag vor der vierten Kammer des Landgerichts München. «Ich habe mich auch mit niemandem zu einer Bande zusammengeschlossen», betonte Braun in seiner ersten Stellungnahme zu den Vorwürfen seit Prozessbeginn im Dezember. Weiterlesen

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