Verurteilter Polizistenmörder wegen Jagdwilderei vor Gericht

Neunkirchen (dpa) – Der nach den Polizistenmorden in der Westpfalz verurteilte 39-Jährige muss sich von heute (9.00 Uhr) an erneut vor einem Gericht verantworten. Dabei geht es am Amtsgericht im saarländischen Neunkirchen unter anderem um den Verdacht der Jagdwilderei, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Konkret wird dem Saarländer vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dies soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt haben soll. Um die Aufdeckung der Wilderei zu verhindern, soll der 39-Jährige auf den Zeugen zugefahren sein. Dieser habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Danach soll der Angeklagte diesen Zeugen Ende 2017 wegen Verleumdung angezeigt haben. Deswegen steht auch der Vorwurf der falschen Verdächtigung im Raum.

Im November war der Mann vom Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit dem Mord an einer 24 Jahre alten Polizeianwärterin und einem Polizeikommissar (29) bei einer Fahrzeugkontrolle am 31. Januar 2022 nahe Kusel (Westpfalz) hatte er dem Richterspruch zufolge die gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

In dem nun anstehenden Verfahren vor dem Amtsgericht ist noch ein Fortsetzungstermin für den 2. März geplant.

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