Auto für Geldautomatensprenger gemietet: Bewährungsstrafe

Mainz (dpa/lrs) – In einem Prozess um Beihilfe zu Geldautomatensprengungen ist ein 20 Jahre alter Angeklagter vom Landgericht Mainz zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Montag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Heranwachsende soll im Februar 2022 in Mülheim an der Ruhr einen schnellen Wagen gemietet haben. Vor Gericht hatte er gesagt, nicht gewusst zu haben, wofür das Auto gebraucht werde. Es sei ihm darum gegangen, einen schnellen Wagen fahren zu dürfen.

Dem Niederländer war vorgeworfen worden, mit dem Mieten zweier hochtouriger Wagen zu Geldautomatensprengungen in Höhr-Grenzhausen im Westerwald und im rheinhessischen Gensingen im Januar 2022 sowie im Eifelort Daun im Februar beigetragen zu haben. In dem Urteil geht es nur um Beihilfe im dritten Fall. Die beiden anderen Fälle waren eingestellt worden. Der als Zeuge geladene Vermieter des Wagens, der in Höhr-Grenzhausen und Gensingen zur Flucht genutzt worden sein soll, hatte ausgesagt, er habe diesen an zwei andere Holländer übergeben.

Die Bande der Automatensprenger soll sich laut Anklage vor der ersten Tat Anfang Januar zusammengeschlossen haben. In Höhr-Grenzhausen sollen die Täter drei Sprengpackungen an Geldautomaten einer Sparkasse geklebt und per Fernzündung zur Detonation gebracht haben. Es entstand ein Sachschaden an Automaten und Gebäude von 750.000 Euro, dabei erbeuteten die Täter auch die knapp 3000 Euro, um die es in der Anklage ging. Der beschuldigte 20-Jährige war im Juli 2022 in den Niederlanden festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden.

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