Baustelle Wahlrecht: Karlsruhe überprüft schwarz-rote Reform

Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Wie kann man den zu groß gewordenen Bundestag auf Normalmaß zurechtstutzen – fair und gerecht für alle Parteien? Darüber schwelt aktuell ein heftiger Streit, aber die Frage treibt die Politik seit Jahren um. 2020 gab es schon einmal eine Wahlrechtsreform, durchgesetzt von der schwarz-roten Koalition. FDP, Grüne und Linke, damals allesamt in der Opposition, hatten deswegen das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Am Dienstag wird nun in Karlsruhe verhandelt – obwohl die Kläger von einst in Sachen Wahlrecht heute bei weitem nicht mehr an einem Strang ziehen.

Warum soll das Wahlrecht überhaupt reformiert werden?

Die Sollgröße des Bundestags beträgt laut Gesetz 598 Abgeordnete. Aber durch Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es inzwischen deutlich mehr Parlamentarier. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen. Das hat dazu geführt, dass im aktuellen Bundestag 736 Abgeordnete sitzen, so viele wie nie zuvor.

Weshalb gibt es Streit?

Je nachdem, an welcher Stellschraube man dreht, profitiert die eine Partei mehr als die andere. Und niemand will wegen der Reform an Macht und Einfluss verlieren. Deshalb ist es trotz einiger Anläufe nie gelungen, einen Kompromiss zu finden, den alle mittragen.

Wie ist der aktuelle Stand?

Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben am 17. März eine Wahlrechtsänderung beschlossen, durch die der Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete schrumpfen soll. Vorgesehen ist, die Überhang- und Ausgleichsmandate ganz abzuschaffen. Außerdem soll die sogenannte Grundmandatsklausel entfallen. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Das würde sich vor allem für CSU und Linke nachteilig auswirken. Auch diese Reform wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit in Karlsruhe landen. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren aber nicht abgeschlossen.

Worum geht es jetzt in Karlsruhe?

Um die Wahlrechtsfassung, nach der 2021 der aktuelle Bundestag gewählt wurde. Die Änderungen, die CDU/CSU und SPD 2020 vorgenommen hatten, waren deutlich weniger weitgehend. Sie bestehen im Wesentlichen darin, dass erst ab dem vierten Überhangmandat ein Ausgleich stattfindet und dass Direktmandate auch auf Listenmandate derselben Partei in anderen Bundesländern angerechnet werden.

Warum ist das relevant, wenn schon die nächste Reform läuft?

Wegen der vielen Pannen am Wahltag soll die Bundestagswahl nach einem Beschluss des Bundestags in einigen Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Noch ist es nicht so weit, denn auch hierzu läuft ein Verfahren in Karlsruhe. Die Wiederholungswahl müsste aber nach denselben Regeln ablaufen wie die Hauptwahl. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter besteht deshalb ein öffentliches Interesse daran, dass geklärt wird, ob diese Regeln verfassungsgemäß sind.

Was bedeutet das für die beteiligten Parteien?

Der zuständige Zweite Senat zieht das Verfahren jetzt durch – auch wenn FDP, Grüne und Linke es angesichts der neuen Reform lieber ad acta legen würden. Die 216 Abgeordneten, die einst gemeinsam ihren sogenannten Normenkontrollantrag einreichten, haben Mitte März erfolglos beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht schon zur Verhandlung geladen.

Was ist inhaltlich zu erwarten?

Die Richterinnen und Richter haben sich Mitte 2021 schon einmal geäußert. Damals war zu entscheiden, ob das geänderte Recht bei der anstehenden Wahl angewandt werden durfte. In dieser Eilentscheidung klingen einige Bedenken an – so die Sorge, dass die Sitzverteilung inzwischen so kompliziert geworden sein könnte, dass sie für die Wähler überhaupt nicht mehr durchschaubar sei. Trotzdem gab es erst mal grünes Licht. Denn die Richter gingen davon aus, dass von den Änderungen nur relativ wenige Mandate betroffen sein dürften. In allen Einzelheiten werden die Vorschriften erst jetzt geprüft.

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?

Im Normenkontrollverfahren entscheidet der Senat formal nur, ob eine Vorschrift verfassungsgemäß ist oder nicht. Was passieren würde, wenn es Beanstandungen gibt, lässt sich nicht ganz eindeutig vorhersagen. Eine Neuwahl wäre ein sehr unwahrscheinliches Extrem-Szenario. Zur Wahl 2021 sind auch noch Wahlprüfungsbeschwerden anhängig. Denkbar ist daher auch, dass dann in diesen Verfahren geprüft wird, wie schwer der Wahlfehler wiegt und welche Folgen das für den aktuellen Bundestag hätte. Das Urteil wird in den nächsten Monaten verkündet.

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Entscheidung im Mordprozess um Asylheim-Brand erwartet Deal?

Koblenz (dpa/lrs) – Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis soll am Dienstag (9.30 Uhr) die Entscheidung zu einem möglichen Deal verkündet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte diesen Ende März in einem Rechtsgespräch vorgeschlagen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein «qualifiziertes Geständnis» des Angeklagten. Der 51-jährige mutmaßliche Täter hat die Vorwürfe der Anklage bisher bestritten. Weiterlesen

Studie: Grundsteuer-Modell verfassungswidrig

Berlin (dpa) – Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.

Die Verbände wollen nun in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen. Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung. «Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt», sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel.

Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Nicht alle Länder müssen dabei gleiche Kriterien anwenden: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Weiterlesen

Haftstrafen für Tod von Kindern durch illegales Autorennen

Hannover (dpa) – Nach dem Unfalltod von zwei kleinen Kindern infolge eines illegalen Autorennens ist die Hauptangeklagte vom Landgericht Hannover zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihr Kontrahent bei dem verbotenen Rennen im Februar 2022 erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe. Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

«Wir gehen nicht von einem Tötungsvorsatz aus», sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote. Die beiden Angeklagten wurden nun wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen

Stellungnahme des Bistums Trier zum Fall Edmund Dillinger

In der vergangenen Woche (13. April) hat sich gezeigt, dass der Fall des Trierer Bistumspriesters Edmund Dillinger Ausmaße hat, die den heute Verantwortlichen im Bistum bislang nicht bekannt waren. Bischof Dr. Stephan Ackermann erklärt: Weiterlesen

Hintergründe zu Mord an 28-Jährigem weiter unklar

Saarbrücken (dpa/lrs) – Nach dem mutmaßlichen Mord an einem Mann in Saarbrücken mutmaßlich durch seinen Schwager ist das Motiv weiterhin unklar. Es könne aktuell nichts Genaueres zu den Hintergründen der Tat gesagt werden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Montag auf Nachfrage mit. Weiterlesen

Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

München (dpa) – Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen.

Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern «lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen», teilte das Gericht mit. «Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien.» Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht klar sei, ob sie die Meinung der gesamten Partei abbildeten, seien sie «jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits». Weiterlesen

Gericht: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD im Freistaat vorerst weiter beobachten – aber nicht mit allen Mitteln. Ein Gericht sieht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden.

Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen, teilte das Gericht am Montag mit. Nachrichtendienstliche Mittel durfte der Verfassungsschutz in Bayern bei der Beobachtung der Bayern-AfD seit einer Entscheidung des Gerichts im Oktober 2022 vorläufig nicht mehr einsetzen. Eine Entscheidung über deren Zulässigkeit traf das Gericht am Montag nicht. Man gehe derzeit nicht davon aus, dass der Verfassungsschutz solche Mittel bei der Beobachtung der AfD einsetze, sagte ein Gerichtssprecher. Daher könne sich der Landesverband auch nicht dagegen wehren. Weiterlesen

Orthopäde gesteht heimliche Bildaufnahmen von Frauen

Schweinfurt (dpa) – Ein Arzt aus Unterfranken hat gestanden, Patientinnen und Angestellte heimlich etwa auf der Toilette oder bei Behandlungen in seiner Praxis gefilmt zu haben. «Ich schäme mich zutiefst dafür», ließ der Orthopäde von seinem Verteidiger vor dem Landgericht Schweinfurt erklären. Er entschuldige sich bei den Frauen, sagte einer seiner beiden Rechtsanwälte. Weiterlesen

AfD stellt Strafanzeige gegen Innenminister: verhetzende Beleidigung

Die sächsische AfD geht juristisch gegen Innenminister Armin Schuster (CDU) wegen einer Äußerung auf einer CDU-Veranstaltung Anfang April in Riesa vor. Schuster soll dort Mitglieder und Politiker der AfD als «Verbrecher» bezeichnet haben. «Wir sind der Meinung, er hat eine Straftat begangen und deswegen zeigen wir ihn an», sagte Parteichef Jörg Urban am Freitag in Dresden. Die AfD sieht in der Äußerung eine «stark herabwürdigende und ehrverletzende Beleidigung». Im vorliegenden Fall sei unter anderem der Tatbestand einer «verhetzenden Beleidigung» nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch erfüllt, hieß es. Weiterlesen

Anschlag auf Synagoge: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Nach einem Brandanschlag auf die Synagoge im fränkischen Ermreuth in der Silvesternacht hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen einen 22-Jährigen erhoben. Dem Mann wird versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben von einem rechtsextremen und judenfeindlichen Tatmotiv aus. Nun ist das Amtsgericht Bamberg am Zug. Der zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alte Tatverdächtige soll versucht haben, die Synagoge mit einem Feuerwerkskörper in Brand zu setzen. Der Anschlag misslang. Wenige Tage später wurde der Mann festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

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