AfD stellt Strafanzeige gegen Innenminister: verhetzende Beleidigung

Die sächsische AfD geht juristisch gegen Innenminister Armin Schuster (CDU) wegen einer Äußerung auf einer CDU-Veranstaltung Anfang April in Riesa vor. Schuster soll dort Mitglieder und Politiker der AfD als «Verbrecher» bezeichnet haben. «Wir sind der Meinung, er hat eine Straftat begangen und deswegen zeigen wir ihn an», sagte Parteichef Jörg Urban am Freitag in Dresden. Die AfD sieht in der Äußerung eine «stark herabwürdigende und ehrverletzende Beleidigung». Im vorliegenden Fall sei unter anderem der Tatbestand einer «verhetzenden Beleidigung» nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch erfüllt, hieß es.

Es sei unsäglich, dass ein Innenminister «völlig aus der Rolle fällt», sagte Urban. Schuster sei eigentlich dazu da, dass in Sachsen keine Verbrechen stattfinden. Als Innenminister sei er zudem zur Neutralität verpflichtet. Eine Beleidigung der politischen Konkurrenz widerspreche dem Neutralitätsgebot. «Für mich schwingt dort ein bisschen die Überheblichkeit gegenüber den Ostdeutschen mit.» In Sachsen würden inzwischen 30 Prozent der Leute mit der AfD sympathisieren und sie wählen. «Eine Partei, die von breiten Schichten des Volkes getragen wird, so pauschal als Verbrecher zu bezeichnen – da schwingt so viel Überheblichkeit mit (…).»

Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Keiler – von Beruf Rechtsanwalt und zugleich Mitglied im Landesvorstand der Partei – bereitete die Strafanzeige inhaltlich vor. Sie richtet sich auch gegen die Meißener CDU-Kreisvorsitzende Bianca Wunderlich, in deren Verantwortung über die Veranstaltung auf der Homepage des Kreisverbandes berichtet wurde. Keiler sah seine Partei durch die Äußerung «zum Abschuss freigegeben». Das sei eine «Einladung an die linksextreme Szene» und an «Perfidität nicht zu überbieten.»

Keiler will zu den Hintergründen der Aussagen noch eine Kleine Anfrage im Landtag stellen. Konkret wird Schuster folgende Aussage zugeschrieben: «Ich koaliere nicht mit Verbrechern.» Die Strafanzeige soll am Montag bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingereicht werden betonte Urban. Das Innenministerium war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen